Die Deutsche Jazzunion begrüßt die von der Bundesregierung angekündigten „Soforthilfen für Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe“ in der Corona-Krise. Allerdings sind zahlreiche Fragen weiterhin offen.
Die Deutsche Jazzunion fordert die Bundesregierung nun eindringlich auf, die Lebens- und Arbeitssituation von Jazzmusiker*innen und anderen Kunst- und Kulturschaffenden bei der Detailplanung und Umsetzung der Soforthilfen zu berücksichtigen.
Der Forderung des Deutschen Musikrats nach einer unbürokratischen Auszahlung von Soforthilfen in Form eines befristeten Grundeinkommens schließt sich die Deutsche Jazzunion an.
Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion: „Kulturstaatsministerin Monika Grütters spricht von einem ‚Rettungsschirm für den Kulturbereich‘ und macht damit deutlich, dass Kunst und Kultur Teil der öffentlichen Infrastruktur sind und jetzt dringend Unterstützung des Staates brauchen. Freischaffende Jazzmusiker*innen brauchen in dieser gesamtgesellschaftlichen Krise unkomplizierte finanzielle Nothilfe, keine zusätzliche bürokratische Belastung oder Verschuldung durch Notkredite. Nur mit adäquater staatlicher Hilfe kann das kulturelle Leben in Deutschland aufrechterhalten und fortgeführt werden.“
In einem offenen Brief hat die Deutsche Jazzunion Politik und Musikwirtschaft zu Solidarität aufgerufen und auf die existenzbedrohenden Verdienstausfälle für Jazzmusiker*innen hingewiesen.
Auf Basis der Daten der von der Bundesregierung finanzierten Jazzstudie 2016 geht die Deutsche Jazzunion davon aus, dass für bis zu 70% der Jazzmusiker*innen mit einem Betrag von mindestens 1.000 Euro/Monat kurzfristige Liquidität gewährleistet werden kann.
Bei größeren Verdienstausfällen sollen auch entsprechend höhere Hilfszahlungen beantragt werden können. Langfristig entstehende Folge-Einnahmenausfälle durch ausbleibende CD-Verkäufe, GEMA-Vergütungen und vieles mehr sowie Einbußen durch ausbleibende Folgeengagements müssen ebenso berücksichtigt werden wie getätigte Ausgaben, zu denen u.a. Reisekosten, Visakosten, Werbung und Proberaummieten zählen.
Besondere Unterstützung benötigen Musiker*innen mit Kindern, die aktuell eine zusätzliche Belastung haben und von den Folgekosten besonders betroffen werden.
Die Deutsche Jazzunion hat der Bundesregierung Mitwirkung bei der konkreten Ausgestaltung der Soforthilfe-Maßnahmen angeboten, um der Realität in der Jazzszene möglichst gerecht werden zu können. Diese Zusammenarbeit hat sich bereits in vielen erfolgreichen Projekten wie dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS oder dem Musikfonds bewährt.
Der vollständige Aufruf auf der Website der Deutschen Jazzunion