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Deutscher Kulturrat – Corona-Pandemie: Kultur- und Medienbereich stark betroffen

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Öffentliche Fördermittel dürfen nicht wegen des Ausfallens von Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zurückfordert werden. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat eine Blitzumfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt, wie sich die Corona Pandemie auf den Kultur- und Medienbereich auswirkt. Dabei handelt es sich um erste Einschätzungen, die weiteren Wirkungen hängen unter anderem davon ab, wie lange die Pandemie dauert und wie viele Veranstaltungen abgesagt werden müssen.

Bereits heute zeigt sich, dass der Kultur- und Medienbereich von Messeabsagen und der Absage von Veranstaltungen sehr stark betroffen ist. Aufträge fallen weg, einige Betriebe erwägen Kurzarbeit.

Freiberuflerinnen und Freiberufler verlieren Kunden und können in existentielle Not geraten. Von der Bundesregierung angekündigte Maßnahmen wie Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld greifen bei Selbständigen nicht. Hier sind andere Unterstützungsmaßnahmen erforderlich.

Viele Künstlerinnen und Künstler erleiden Einkommenseinbußen durch abgesagte Veranstaltungen. Oftmals ist vertraglich geregelt, dass Honorare nur bei der Durchführung von Veranstaltungen fällig werden. Freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, die ohnehin nur geringe Einnahmen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit erzielen, trifft dies sehr hart und kann sogar existenzbedrohend werden. Bei Unterstützungsmaßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums muss daher diese Gruppe besonders in den Blick genommen werden. Besonders gravierend ist zusätzlich, dass Messen und Veranstaltungen wichtige Orte der Präsentation und des Knüpfens von Kontakten sind. Hier werden neue Aufträge angebahnt, die nun fehlen.

Viele öffentlich geförderte Kultureinrichtungen befürchten, dass durch die Absage von Veranstaltungen und Projekten öffentliche Mittel von Kommunen, Ländern oder dem Bund zurückgefordert werden, weil die Zuwendungen zweckgebunden für bestimmte Vorhaben genehmigt wurden, die aufgrund der Corona-Pandemie nun nicht stattfinden. Vielfach sind aber schon Ausgaben entstanden. Rückforderungen können sich für diese Institutionen existenzbedrohend auswirken. Hier müssen von den Zuwendungsgebern die Vorschriften der Haushaltsordnung flexibel ausgelegt werden.

Gleichfalls fürchten öffentliche Kultureinrichtungen, die einen Teil ihrer Einnahmen aus Eigenmitteln, wie z.B. Eintrittsgeldern erwirtschaften, in eine Schieflage zu kommen, wenn Besucher und Besucherinnen ausbleiben. Auch hier sind die öffentlichen Hände gefordert, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Unsere Blitzumfrage spiegelt eine Momentaufnahme. Aber bereits jetzt wird deutlich, dass der Kultur- und Medienbereich teilweise existentiell von den Maßnahmen zum Schutz vor der Corona Pandemie betroffen ist. Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler haben oft keine finanziellen Polster, um Einnahmeausfälle aufzufangen. Die Bundesregierung ist gefordert, sich in ihren Maßnahmepaketen nicht nur auf große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu konzentrieren, sondern auch kleinere und mittelständische Kulturunternehmen und Künstlerinnen und Künstler in den Blick zu nehmen. Gleichfalls können die Länder Impulse für die Kultur- und Kreativwirtschaft setzen und sollten ihre Förderinstrumente anpassen. Die öffentlichen Hände, Bund, Länder und Kommunen, müssen die bestehenden Möglichkeiten des Haushaltsrechts ausschöpfen, damit öffentlich geförderte Kultureinrichtungen und Projekte nicht in eine existenzielle Gefährdung geraten. Das heißt konkret, wir erwarten, dass die öffentliche Hände Fördermittel beim Ausfall von Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht von den Kultureinrichtungen und den Künstlerinnen und Künstlern zurückfordern.“

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