Die Deutsche Orchestervereinigung appelliert an die Verantwortlichen in den Ländern, im Rahmen der Vorsorge zur Vermeidung der Ansteckung mit dem Corona-Virus für die musikalische Bildung an Schulen auf maßvolle Regelungen zu setzen.
In einigen Bundesländern schreiben die gerade erlassenen Unterrichtsverordnungen für das kommende Schuljahr ein Totalverbot vor, zum Beispiel in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein. „Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Berlin zeigen, dass es unter Einhaltung umsichtiger Hygienekonzepte auch anders geht“, sagt Jan-Christian Hübsch, stellvertretender Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung.
Langfristig negative Auswirkungen durch einen Wegfall sämtlicher musikalischer Aktivitäten im schulischen Umfeld – dazu gehören Musikunterricht und musikalische Arbeitsgemeinschaften wie Chöre oder Orchester – müssen vermieden werden. „Die systematische und nachhaltige Förderung des musikalischen Nachwuchses ist das Fundament unserer weltweit einmaligen professionellen Orchester- und Chorlandschaft“, sagt Hübsch. „Diese über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen dürfen nicht kurzfristigen, unausgewogenen Überlegungen geopfert werden.“
Zudem sollte sich jegliche Form von Einschränkungen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Hübsch: „Statt eines Verbots musikalischer Aktivitäten sind mildere Mittel denkbar, die ebenso zweckdienlich und geeignet sind, die Gesundheit beim Musizieren zu schützen.“ Dazu gehören neben den allgemeinen Hygienevorschriften in Corona-Zeiten zum Beispiel Mindestraumgrößen, Mindestsicherheitsabstände und Lüftungspflichten.