Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) erhebt schwere Vorwürfe gegen den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern. Dieser hatte vor wenigen Tagen durch ein Gutachten der Berliner Unternehmensberatung VEBERAS bereits zum wiederholten Male die Auflösung von zwei der vier noch bestehenden Orchester im Land gefordert. Die Zahl der Planstellen von gegenwärtig 292 in vier Orchestern solle danach auf zweimal 70 in zwei Orchestern mehr als halbiert werden. 1991 gab es im Land noch acht Orchester mit 530 Planstellen.
„Aus unserer Sicht überschreitet der Landesrechnungshof mit diesem Gutachten deutlich seine Kompetenzen“, meint DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. Der Jurist weiter: „Nach der Landesverfassung und dem Errichtungsgesetz ist der Landesrechnungshof für die „Prüfung und Überwachung“ der Wirtschafts- und Haushaltsführung des Landes und der kommunalen Körperschaften zuständig. Diese Grenze wird eindeutig überschritten, wenn der Landesrechnungshof – wie geschehen – selbst Gutachten in Auftrag gibt und veröffentlicht, deren Inhalte und Aussagen aber zum klassischen operativen Geschäft eines Ministeriums gehören“.
„Das Gutachten selbst ist oberflächlich und vergleicht „Birnen mit Zitronen“. Da werden beispielsweise die Länder Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen zum Vergleich herangezogen. Rheinland-Pfalz hat allerdings drei Staatsorchester, Niedersachsen drei Staatstheater mit Orchestern, jeweils in unmittelbarer Landesträgerschaft. Mecklenburg-Vorpommern aber hat kein einziges Theater oder Orchester in voller, direkter Landesträgerschaft. Diese Kennzahlen lassen sich nicht einfach auf Mecklenburg-Vorpommern übertragen. Die von den privaten Gutachtern vorgeschlagenen Strukturveränderungen sind praktisch nicht durchführbar, da sie auf eine völlige Zerschlagung der bisherigen Orchester- und Theaterstrukturen abstellen, deren inhaltliche, juristische und finanzielle Folgen nicht abschätzbar sind. Es ist ärgerlich, dass der Landesrechnungshof hierfür öffentliche Gelder aus dem Fenster geworfen hat“, sagt Mertens abschließend.