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Elbphilharmonie-Desaster beschäftigt jetzt auch die Justiz

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Hamburg - Die Kostenexplosion beim Bau der Hamburger Elbphilharmonie beschäftigt jetzt auch die Staatsanwaltschaft. «Wir haben am 25. April ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet», bestätigte Sprecherin Nana Frombach am Mittwoch einen Bericht des «Hamburger Abendblatts». «Wir werden prüfen, ob sich aus dem Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Elbphilharmonie Anhaltspunkte für Straftaten ergeben, die noch verfolgbar, sprich nicht verjährt sind.»

 
 
Der Bericht, der am Mittwoch in der Bürgerschaft debattiert werden sollte, listet auf 724 Seiten auf, wie es zu der immensen Kostenexplosion und den Bauverzögerungen bei dem Prestigeprojekt kommen konnte.
 
Der Bericht sei sehr umfangreich und müsse jetzt gelesen und ausgewertet werden, was einige Wochen dauern könne. «Wenn wir konkrete Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat finden würden, würden wir entweder einen Ermittlungsvorgang gegen einen bestimmten namentlich bekannten Beschuldigten oder mehrere einleiten oder wir würden ein Unbekannt-Verfahren einleiten, wenn wir noch nicht wüssten, wer der Beschuldigte ist», sagte Frombach. Das würde jedoch einen konkreten Sachverhalt voraussetzen, der unter Strafe steht.
 
Laut dem Abschlussbericht sind eine unfertige Planung, mangelnde Kontrolle vonseiten der Politik und ein Chaos auf der Baustelle schuld am Desaster beim Bau der Elbphilharmonie. Die Kosten für den Steuerzahler bei dem Projekt sind von ursprünglich 77 Millionen auf 789 Millionen Euro gestiegen, die Eröffnung wurde von 2010 auf 2017 verschoben.
 
Erstmals nennt der Bericht, der die Ereignisse bis Ende 2008 untersucht, auch die Namen der Verantwortlichen. Demnach ist die städtische Realisierungsgesellschaft (Rege) mit ihrem Chef Hartmut Wegener für wichtige Fehlentscheidungen verantwortlich. Die politisch Verantwortlichen, allen voran Hamburgs damaliger Bürgermeister Ole von Beust (CDU) und sein Chef der Senatskanzlei Volkmar Schön (CDU), seien dagegen ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht geworden. Aber auch die Architekten Herzog & de Meuron und der Baukonzern Hochtief kommen in dem Bericht nicht gut weg.
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