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EU plant kostspielige Reform des Urheberrechts - Bühnenverein fordert Ausnahmeregelung für Opern, Operetten und Musicals

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Der Kampf um die Urheberrecht reißt nicht ab. Jetzt hat sich der Bühnenverein gemeldet. Durch ein beabsichtigte Richtlinienveränderung der Europäischen Union sollen sich angeblich die „Aufführungen von Opern, Operetten und Musicals erheblich verteuern.“ Weiter heißt es vom Bühnenverein: „In der EU gibt es seit langem Pläne, so genannte verbundene Werke – also solche Werke, an denen mehrere Urheber beteiligt sind – solange zu schützen, bis das Urheberrecht aller an dem Werk Beteiligten erloschen ist. Das würde dazu führen, dass Popsongs, aber eben auch Opern, Operetten und Musicals, solange urheberrechtlich komplett geschützt bleiben, bis der letzte am jeweiligen Musikstück beteiligte Urheber 70 Jahre tot ist.“ Welche Alternative der Bühnenverein dazu sieht, außer alles zu lassen wie es ist, ist der Pressemeldung nicht zu entnehmen.

„Ist beispielsweise der Librettist 70 Jahre verstorben, erlischt sein Urheberrecht und damit auch der Anspruch auf Tantiemen; das des Komponisten bleibt allein bestehen, bis sein Todeszeitpunkt ebenfalls 70 Jahre zurückliegt. Durch die neue Regelung würden die von den Theatern und Orchestern für Opern, Operetten und Musicals zu zahlenden Urheberabgaben und damit die Aufführungskosten deutlich steigen.

Der Bühnenverein hat – wie auch andere Theaterverbände in Europa – bereits mehrfach sein Unverständnis gegenüber dieser EU-Initiative geäußert. Das Thema wird nun morgen, am 14. April 2011, in Brüssel erneut bei einem Treffen von Vertretern der Europäischen Justizministerien beraten. »Hier wird Urheberrechtspolitik zugunsten von Erben gemacht«, kommentierte der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, heute in Köln die Absichten der EU. Die Bundesregierung befürwortet bis jetzt diese Änderung. Der Bühnenverein fordert deshalb von der Bundesjustizministerin, sich in der EU für eine Ausnahmeregelung für Opern, Operetten und Musicals einzusetzen, um die angespannte Haushaltslage der Theater und Orchester nicht weiter zu strapazieren.“

Natürlich geht der Wunsch  nur so weit, wie der eigene Sperrbezirk reicht. Dass unter den Kulturschaffenden derlei Uneinigkeit in Sachen Urheberrecht herrscht, ist bedauerlich.