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Fünfjahresplan: NRW bekommt als erstes Bundesland Kulturfördergesetz

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Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen regelt die Förderung von Kunst und Kultur künftig per Gesetz und mit einem Fünfjahresplan. Der Entwurf für das «Kulturfördergesetz» wurde am Dienstag in Düsseldorf vom Kabinett beschlossen und soll nach den Sommerferien in den Landtag eingebracht werden. NRW ist damit nach Angaben der Landesregierung das erste Bundesland mit einem solchen Gesetz.

 
 
Jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode soll künftig ein fünf Jahre geltender Kulturförderplan aufgestellt werden. Außerdem soll das Kulturministerium einmal in der Regierungsamtszeit einen Landeskulturbericht vorlegen. Einmal im Jahr ist außerdem ein Kulturförderbericht mit den wesentlichen Fördermaßnahmen fällig. Die rot-grüne Landesregierung will mit dem Gesetz eine bessere finanzielle Planbarkeit und Transparenz in der Kulturförderung erreichen.
 
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