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Gericht lehnt Antrag auf Baustopp der Waldschlößchenbrücke ab

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Dresden (ddp). Das Verwaltungsgericht Dresden hat den von Naturschutzverbänden beantragten sofortigen Baustopp der Waldschlößchenbrücke abgelehnt. Es seien derzeit akut keine weiteren Beeinträchtigungen naturschutzrechtlicher Belange ersichtlich, heißt es zur Begründung in dem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss.

Zusätzliche Flächen zu den bisherigen in den Elbauen würden erst ab April 2009 benötigt. Zudem wäre ein Baustopp mit möglicherweise hohen finanziellen Belastungen für die Stadt Dresden verbunden.

Mit dem Beschluss sei allerdings noch keine Entscheidung im nach wie vor laufenden Hauptsacheverfahren verbunden, hieß es weiter. Dessen mündliche Verhandlung werde wie geplant am 16. Oktober
fortgesetzt.

Die klagenden Naturschutzverbände gehen davon aus, dass durch den Bau der Brücke der Lebensraum der seltenen Fledermausart Kleine Hufeisennase sowie einer Reihe weiterer geschützter Tierarten wie des Käfers Eremit, der Libelle Grüne Keiljungfer und des Schmetterlings Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling bedroht ist.

Das Dresdner Elbtal steht wegen des Brückenbaus seit Juli 2006 auf der Roten Liste gefährdeter Welterbestätten der UNESCO. Mit dem Bau war nach jahrelangem Rechtsstreit im November 2007 begonnen worden.