Berlin - Von Gängelung, gar von Enteignung war die Rede. Der Kunsthandel ist gegen das geplante Gesetz zum Schutz von Kulturgütern auf die Barrikaden gegangen. Jetzt wollen die Länder auf einer Sitzung des Bundesrats es noch verschärfen, Deutschlands oberste Kulturhüterin warnt.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hat an die Länder appelliert, eine Verschärfung des ohnedies umstrittenen Kulturgutschutzgesetzes zu vermeiden. Mit Blick auf die Sitzung des Bundesrats an diesem Freitag (18. Dezember) kündigte sie an, für ihre Fassung des Gesetzentwurfes zu werben.
«Unser Anliegen ist es, die Situation der Museen und der Sammler gegenüber der geltenden Rechtslage deutlich zu verbessern», sagte Grütters in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. «Es wäre bedauerlich, wenn diese Kompromisslinie jetzt länderseitig wieder zurückgedreht würde.»
In einer Empfehlung für die Bundesratssitzung am Freitag hatten sich der Kultur- und der Rechtsausschuss der Länderkammer dafür ausgesprochen, zentrale Punkte des Gesetzes zu verschärfen. Damit könnten deutlich mehr Kunstwerke als bisher geplant als national wertvoll eingestuft und mit einem Ausfuhrverbot belegt werden.
«Es ist nicht das Ziel, möglichst viele Werke in diese Verzeichnisse einzutragen, sondern es geht um die ganz wenigen wirklich einzigartigen Kulturgüter», sagte die CDU-Politikerin. Als Gegenbeispiele nannte sie etwa Arbeiten von Martin Kippenberger, Max Liebermann oder Käthe Kollwitz. «Solche Werke sind vielleicht national bedeutsam. Aber ihre Abwanderung ins Ausland wäre kein unersetzlicher Verlust, weil wir ja viele Bilder von diesen Künstlern in den Museen haben.»
Schon die von Grütters geplante Version des Gesetzes hatte zu einem Sturm der Entrüstung vor allem bei Händlern und Galeristen geführt. «Die zum Teil unsachliche und polemische Tonlage ist schon mehr als befremdlich», sagte die Staatsministerin. «Ich bedauere sehr, dass aus geschäftlichem Interesse jetzt auch bei vielen gar nicht betroffenen Privateigentümern und Sammlern unnötig Panik gemacht wird. Das ist nicht redlich.»
Letztlich geht es laut Grütters nur darum, die schon bisher geltenden Regeln für die Ausfuhr von Kulturgütern in Nicht-EU-Staaten künftig auch auf den EU-Binnenmarkt anzuwenden. Außer in den Niederlanden sei dies in der Europäischen Union längst gängige Praxis, sagte sie.
Nach der Entscheidung im Bundesrat wird sich im kommenden Jahr der Bundestag in drei Lesungen und einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf befassen. Danach folgt wie üblich noch eine weitere Befassung des Bundesrates in einem so genannten zweiten Durchgang.