Sollen Schüler verpflichtet werden, Gedenkstätten für Opfer des Nationalsozialismus zu besuchen? Der Vorschlag einer Kultusministerin trifft nicht überall auf Zustimmung. Bisher sind solche Exkursionen auch nur in einem einzigen Bundesland Pflicht.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Helmut Holter, hat sich gegen verpflichtende Besuche von Schülern in Gedenkstätten für Naziopfer ausgesprochen. „Zwang ist aus meiner Sicht das falsche pädagogische Mittel“, sagte Holter der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Der Linken-Politiker, der zugleich Bildungsminister in Thüringen ist, setzt stattdessen auf Freiwilligkeit: „Keine Pflichtbesuche, aber die Hürden für Exkursionen so niedrig wie möglich halten.“
In der vergangenen Woche hatte die baden-württembergische Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) erklärt, sie sehe gute Gründe für einen Pflichtbesuch in Gedenkstätten in der 8. und 9. Klasse. Dabei gehe es um vorbereitete Besuche, die in den Unterricht eingebettet sein müssten. „Die Vermittlung des Nationalsozialismus und der Verbrechen des NS-Regimes ist ein Thema, das wir sehr ernst nehmen müssen“, sagte Eisenmann. „Ich kann Gegenwart und Zukunft nur gestalten, wenn ich einen Bezug zu meiner Herkunft habe.“ Eine Entscheidung soll es in Baden-Württemberg bis zum Frühjahr 2019 geben.
Bisher ist der Besuch einer NS-Gedenkstätte nur in Bayern verpflichtend. Schüler an Gymnasien und Realschulen müssen dort laut Lehrplan an einer solchen Exkursion teilnehmen. In einigen anderen Bundesländern sind Schüler zwar verpflichtet, einen oder mehrere Gedenkorte zu besuchen. Es muss sich dabei aber nicht um Orte aus der NS-Zeit handeln. Viele Schulen unternehmen die Fahrten auch freiwillig.
Für Berliner Schüler ist der Besuch „außerschulischer Lernorte“ verbindlich im Lehrplan vorgeschrieben. „Die Auseinandersetzung mit einem authentischen historischen Ort ist ein wichtiger Schritt, um Zugang zur Geschichte zu finden“, sagt Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Das müssen aber keine NS-Gedenkstätten sein: Möglich sind auch Museen, Gedenkstätten oder Denkmale zu anderen Themen.
Schleswig-Holsteins Kulturministerin Karin Prien (CDU) betonte, dass möglichst jeder Schüler in seiner Schulzeit eine NS-Gedenkstätte besuchen sollte. Zum Pflichtprogramm gehören die Exkursionen auch dort nicht. Sie werden aber mitunter in den Lehrplänen empfohlen, zum Beispiel in Sachsen-Anhalt.
Außerdem werden Fahrten zu Gedenkstätten häufig finanziell unterstützt, etwa in Mecklenburg-Vorpommern. Pro Schulklasse gibt es dort laut Richtlinie bis zu 500 Euro. Zudem können Schülerfahrten zu Gedenkstätten in Konzentrationslagern der Nationalsozialisten in Polen unterstützt werden. Jugendliche müssen dann lediglich einen Teilnahmebeitrag von 40 Euro entrichten. In Nordrhein-Westfalen stehen im Haushalt für Besuche von Schülergruppen in KZ-Gedenkstätten und anderen Erinnerungsstätten 300 000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
In Rheinland-Pfalz bereitet das Bildungsministerium zurzeit ein Konzept für Schülerbesuche in Gedenkstätten vor. Es soll bis Ende des Jahres vorgelegt werden. „Mir ist es wichtig, dass jede Schülerin und jeder Schüler in Rheinland-Pfalz mindestens einmal in der Schullaufbahn eine Gedenkstätte besucht“, sagt Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). Die Exkursionen sollen aber nicht verpflichtend sein.
Die Bundesschülerkonferenz plädiert dafür, dass jeder Schüler einmal in seiner Schullaufbahn eine Gedenkstätte nationalsozialistischer Verbrechen besuchen sollte. Die deutsche Geschichte, gerade des 20. Jahrhunderts, lehre wichtige Werte und zeige enorme Gefahren, teilte die Konferenz mit. Hannes Leiteritz, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, sieht in den Exkursionen auch einen enormen gesellschaftlichen Nutzen: „Extremismus ist nie gut, und unsere Geschichte zeigt eindrücklich, wozu Extremismus führt und wie grausam Menschen zu Menschen sein können.“