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Kulturstiftung des Bundes will vor allem zukunftsorientierte Projekte fördern

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Berlin - Die Kulturstiftung des Bundes setzt nach Angaben ihrer künstlerischen Direktorin bei der Förderung von Kunstprojekten vor allem auf zukunftsorientierte Themen. Neben dem Bereich kulturelle Bildung gehöre dazu auch das neue Programm "Turn - Fonds für deutsch-afrikanische Kooperation", wie Hortensia Völckers im dapd-Interview sagte. Die Idee sei, Kulturschaffende aus allen Bereichen einzuladen, sich mit afrikanischer Kunst vertraut zu machen.

 

"Es gibt dort eine sehr gute Kunst, die bei uns in Deutschland nicht sichtbar ist", sagte Völckers. "Afrika ist in kultureller Hinsicht für uns wie ein blinder Fleck. Und das ist nicht gut für uns." Es sei notwendig, sich stärker zu öffnen.

Aber auch innovative Projekte, die sich mit den Klassikern deutscher Kultur befassen, werden laut Völckers von der Kulturstiftung gefördert. Als Beispiel nannte sie das Kleist-Festival im vergangenen Jahr und das für 2013 geplante Büchner-Festival. Kriterium für eine Förderung sei eine Präsentation, die solche Autoren auch heute verstehbar und aktuell machten. "Es geht um eine lebendige Form, es soll nicht verstaubt sein." Entscheidend sei, sich "die Vergangenheit mit den Instrumenten von heute" zu erarbeiten.

Pro Jahr erreichen die Kulturstiftung des Bundes laut Völckers rund 1.000 Bewerbungen aus den unterschiedlichsten künstlerischen Bereichen. "Etwa 30 Prozent von ihnen erhalten eine Förderung", erläuterte die Direktorin. Allerdings könne die Kulturstiftung, die derzeit über einen Jahresetat von 35 Millionen Euro verfüge, nicht die Aufgaben der oftmals klammen Länder und Kommunen in der Kulturförderung übernehmen. Vielmehr gehe es darum, sogenannte Leuchtturm-Projekte zu unterstützen, die zusätzlich stattfänden.

 

Bundeskulturstiftung: Was und wer kann gefördert werden?
Zweimal im Jahr, zum 31. Januar und zum 31. Juli, können bei der Bundeskulturstiftung Anträge aus allen Sparten auf Förderung gestellt werden. Die Mindestfördersumme beträgt 50.000 Euro.

Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden: für bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kulturhistorische Ausstellungen, Neue Medien, verwandte Formen und Zwischenformen.

Die Bundeskulturstiftung fördert keine bereits laufende Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben. Neben der Förderung von Projekten Dritter entwickelt die Bundeskulturstiftung auch eigene Programme zu aktuellen kulturellen Themen. Förderungen von Institutionen im In- und Ausland können gewährt werden.

Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution (Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen beziehungsweise nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden.
 

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