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Länderchefs einigen sich auf Rundfunkänderungsstaatsvertrag

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Dresden (ddp-lsc). Die Ministerpräsidenten der Bundesländer geben grünes Licht für den Ausbau der Internet-Präsenz von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Nach monatelangen Beratungen verständigten sich die Regierungschefs am Donnerstag in Dresden auf den Text des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, wie der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), nach der Sitzung mitteilte. Der Staatsvertrag regelt die Online-Aktivitäten der Sender und ihr Engagement im Digitalbereich.

   Nach dem Willen der Länderchefs sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Programme künftig bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung ins Internet stellen dürfen, bei Großereignissen und Bundesliga-Spielen bis zu 24 Stunden. Neue wie bereits bestehende Internet-Angebote sollen aber einen sogenannten Drei-Stufen-Test durchlaufen. Nicht mehr im Internet anbieten dürfen die Sender unter anderem Anzeigenportale, Preis- oder Versicherungsrechner, Spiele und Musikdownloads, Partner- und Tauschbörsen sowie Ratgeberportale ohne Sendungsbezug.

   Bis zur Unterzeichnung soll es laut Beck noch einmal Gespräche mit der EU-Kommission in Brüssel geben, die unter anderem die Sieben-Tage-Regelung kritisiert. Nach der bisherigen Zeitplanung soll der Staatsvertrag dann im Dezember von den Regierungschefs der Länder unterzeichnet werden und nach der Bestätigung durch die Länderparlamente im Mai 2009 in Kraft treten.

 Des weitern sprach sich die Konferenz der Ministerpräsidenten für mehr Gebührengerechtigkeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus. Brandenburg hat mit Erleichterung auf den Beschluss reagiert. Staatskanzleichef Clemens Appel begrüßte die Haltung der Ministerpräsidenten zu den Vorschlägen, die die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) vorgelegt hatte.

   Die Kommission hat laut Appel deutlich gemacht, dass die Ertragseinbußen aufgrund von überdurchschnittlichen Beitragsbefreiungen und -ausfällen speziell beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zu strukturellen Verwerfungen führen, die der ARD-Verbund ausgleichen muss. Bleibe es bei den Prognosen, würden die Landesrundfunkanstalten dem RBB bis 2010 Liquiditätshilfen geben sowie von 2013 bis 2016 einen Ausgleich zahlen.

   Appel unterstrich: «Die Regierungschefs der Länder haben sich heute solidarisch gezeigt und einstimmig die Erwartung geäußert, dass die ARD diese Vorschläge auch umsetzt.» Das sei wichtig für Brandenburg. Damit sei zwar das strukturelle Defizit des RBB nicht behoben. Es werde aber Zeit für langfristige Lösungen gewonnen. Deshalb begrüße er den Beschluss der Länderchefs, dass die Rundfunkkommission bis 2010 Vorschläge für spezifische Ausgleichsmechanismen zwischen den Anstalten erarbeiten soll.