Der Bayerische Rundfunk darf seine Jugendwelle Puls nach Auffassung des Landgerichts München künftig auf UKW senden. Das Gericht wies am Dienstag eine Klage von privaten Radiosendern gegen den Wechsel des digitalen Jugendradios Puls auf die UKW-Frequenz von BR-Klassik ab. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin.
Die Privatradios hatten die Klage eingereicht, weil sie befürchten, der Bayerische Rundfunk (BR) würde seine „überragende Position“ auf dem Radiomarkt weiter ausbauen und massiv Hörer der privaten Radiosender abziehen. Sie sahen sogar die Existenz kleiner Lokalsender bedroht.
Der Wechsel zwischen BR-Klassik und Puls soll 2018 vollzogen werden.
Puls kann dann nicht mehr nur digital, sondern auch mit herkömmlichen UKW-Radiogeräten empfangen werden. BR Klassik dagegen verschwindet von seiner angestammten Frequenz und ist dann nur noch über Digitalradio (DAB+), Kabel, Internet und Satellit zu hören.
Der BR begrüßte die Gerichtsentscheidung. Das Gericht habe bestätigt, dass der BR mit dem geplanten Tausch der Frequenzen nicht gegen den Grundversorgungsauftrag verstoße, hieß es in einer Mitteilung.