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Bürgerschaftliches Engagement kennt viele Ausdrucksformen. Foto: Martin Hufner
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oder: Wie man dem Ehrenamt den Garaus machen könnte ·

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Herr Steinbrück ist ein armer Mann. Mitleid und schlechtes Gewissen rühren uns zu Tränen. Nicht, dass es dem Finanzminister jetzt und in absehbarer Zeit deutlich schlechter ginge: die Konjunktur springt an, mit der Mehrwertsteuer ab 2007 kommt die größte Steuererhöhung unserer bundesrepublikanischen Geschichte, die Steuermehreinnahmen fließen wieder. Aber: Für Umverteilung zugunsten des Staates finden sich stets neue Spielfelder, wobei Vater Staat ohnehin doch immer nur unser Bestes will. Wir sollten aufpassen, dass er es uns nicht nimmt.
Jetzt also soll es dem Thema Gemeinnützigkeit an den Kragen gehen. Und damit leider auch der Musik. Die „abgabenrechtliche Privilegierung gemeinnütziger Zwecke“ müsse auf den Prüfstand, so ein jetzt veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Finanzen. Nicht jede gemeinnützige Tätigkeit rechtfertige steuerliche Entlastung, Vielen, vor allem auf kommunaler Ebene, ginge es ja gar nicht so sehr um eine selbstlose Förderung der Allgemeinheit. Stattdessen sei es häufig genug so, dass in und mit gemeinnützigen Einrichtungen ein nur „abgeschlossener Kreis“ begünstigt werde, der sich als non-profit-Organisation – man höre und staune – doch nur gegenüber der Öffentlichkeit profilieren wolle. Dies gelte es zu ändern. Geht es dabei doch nur um eine konsequente Auslegung der Ordnungsfunktion unseres Staates. Wenn dabei – welch Wunder – auch etwas mehr Geld in staatliche Kassen geschwemmt wird, so ist dies – ein Schelm wer dabei Böses denkt – ein eben doch eher zufälliger Nebeneffekt …

Und so wird denn gefordert, dass Mitgliedsbeiträge in gemeinnützigen Vereinen künftig grundsätzlich nicht mehr steuerlich abzugsfähig sind, dass sogenannte Aufwandsspenden, die heute ohnehin schon erschwert sind, in Zukunft gänzlich abgeschafft werden, dass Übungsleiterpauschalen in der Jugendarbeit der Vergangenheit angehören und Engagement dieser Art nach den (ohnehin überbürokratisierten) Mini-Job-Regelungen versteuert werde. Für so genannte „geringfügige wirtschaftliche Tätigkeiten“, zum Beispiel den Verkauf von Speisen und Getränken bei Vereinsveranstaltungen oder Vereinsfesten, sollen neue Freigrenzen für Körperschafts- und Gewerbesteuer gelten: geringere, natürlich, wie sie sich an den Freistellungsregelungen des Umsatzsteuergesetzes für Kleinunternehmer ausrichten und damit um rund 50 Prozent geringer ausfallen als die, die wir bisher kannten. Die Verwendung von Spenden müsse künftig externen Prüfungen unterzogen werden, wofür – und dies nur am Rande – eine eigene Finanzbürokratie zu schaffen wäre. Rechenschaftsberichte für gemeinnützige Vereine seien einzuführen und sollten sich an denen politischer Parteien ausrichten. Generell gelte es, „Gemeinnützigkeit“ nicht mehr a priori mit „Steuerbegünstigung“ gleichzusetzen; der Staat allein dürfe in Zukunft nach neu zu fassenden Kriterien und in zentralen Verfahren darüber befinden, wer wirklichen Nutzen für die Allgemeinheit stifte. Dies pikanterweise unter Ausschluss der eigenen, regionalen Finanzämter. Mildtätigkeits- und Selbstlosigkeitsbestimmungen wären, so nimmt man erstaunt zur Kenntnis, neu zu fassen, das heißt drastisch einzuschränken. Dass dabei unter anderem auch Zweckbetriebe unter die steuerlichen Räder kämen, zum Beispiel wenn ein gemeinnütziger Verein ein Theater oder Konzerthaus unterhält, müsse billigend in Kauf genommen werden. Locken doch zusätzliche Einnahmequellen durch Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Wen wundert es, wenn das Finanzministerium in Berlin all dies als „wichtigen Diskussionsbeitrag“ würdigt, der „wichtige Denkanstöße“ gebe, die „aus ökonomischer Sicht überzeugten“. Hier wird wohl unterstellt, dass Geld zwar vorhanden sei, wohl aber die Taschen gewechselt werden müssen. Dass dies nun aber ausgerechnet Mäzene, gemeinnützige Institutionen und deren Mitglieder treffen soll, ist nicht mehr nachvollziehbar.

Zwar haben wir uns längst daran gewöhnt, dass auch Kunst und Kultur zum verlängerten Arm der Finanzpolitik geworden sind. Nur: Wieder wird hier deutlich, dass nicht alles, was man uns aus Berlin offeriert, ein Zeugnis öffentlicher Armut ist: Manches ist auch ein Armutszeugnis! Der allokationspolitische Tellerrand scheint die Grenze des Denkens zu markieren. Gott sei Dank sieht unsere gesellschaftliche Realität gerade auch im Musikbereich noch anders aus: 150.000 Orchester, Chöre und Ensembles zählt die musikalische Laienbewegung insgesamt in Deutschland, 23.000 Orchester sind es allein, die von der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände vertreten werden, 48.000 Chöre widmen sich dem vokalen Laienmusizieren. Nur: Sie alle, soweit sie gemeinnützig organisiert sind, sollen nun zur Kasse gebeten werden, die Vereine selbst und ihre Mitglieder! Schert sich Politik denn nur in Sonntagsreden um Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement? Wir wissen zwar alle, dass Geld nichts mit Stil zu tun hat, muss denn aber ausgerechnet auch noch das Ehrenamt zur Milchkuh der Nation gemacht werden? Es ist, Verzeihung, nicht alles Geld, was stinkt. Die heutige Form staatlichen Gutseins scheint das Guthaben zu sein, unsere Finanzverwalter scheinen keinen schöneren Satz als den Umsatz zu kennen. Würden die Vorschläge des Beirates des Finanzministeriums, die dort laut Pressemitteilung „sorgfältig ausgewertet“ werden sollen, so umgesetzt wie vorgeschlagen, wäre dies ein Schlag ins Gesicht gemeinnützigen Handelns in Deutschland. Die Folgen für Motivation und Absicherung von Millionen engagierter Menschen im Lande wären unerträglich. Es scheint, dass man in Berlin bürgerliche Freiheitsspielräume nur zu gern mit „Gesetzeslücken“ verwechselt. Wie gut, dass der Deutsche Musikrat, die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände, der Kulturrat und viele mehr aus Sport-, Sozial- und Wissenschaftsverbänden prompt und in ihrer Ablehnung unisono reagiert haben.

Und so gilt, sehr verehrter Herr Finanzminister, eben nicht nur, dass man sich mit Geld keine Freunde kaufen kann; richtig ist auch, dass man sich mit ihm Millionen engagierter Opponenten einhandeln kann und einhandeln wird, sollten diese Vorschläge nicht dahin verschwinden, wohin sie gehören: in den Papierkorb.

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