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Reform des Gemeinnützigkeitsrechts: Übungsleiterpauschale soll erhöht werden

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Deutscher Kulturrat begrüßt Eckpunkte der geplanten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Berlin, den 27.11.2006. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die heute Nachmittag vorgestellten Eckpunkte der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat heute anlässlich der Vorstellung der Weihnachtsbriefmarken 2006 im Französischen Dom in Berlin die Eckpunkte der geplanten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im kommenden Jahr skizziert.

Zu diesen Eckpunkten gehört die Anhebung der so genannten Übungsleiterpauschale. Übungsleiter und Betreuer können bisher bis zu 1.780,00 Euro im Jahr als Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten und müssen für diesen Betrag keine Einkommenssteuer zahlen. Mit der Übungsleiterpauschale wird das kontinuierliche Engagement der ehrenamtlichen Übungsleiter und Betreuer anerkannt. Im Kulturbereich kommt die Übungsleiterpauschale vor allem den ehrenamtlich Aktiven in der Laienmusik zu Gute.

Weiter plant die Bundesregierung, dass der Spendenabzug erhöht werden soll. Für Kunst und Kultur gilt bereits jetzt ein Spendenabzug von 10%. Hier sollen die anderen gesellschaftlichen Bereiche nachziehen.

Darüber hinaus sollen die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten von Vereinen im Rahmen der Zweckbetriebe und wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erweitert werden. In Zeiten knapper Kassen ist dieses ein wichtiges Signal, denn die Vereine sind in zunehmendem Maße auf eigene Mittel auch aus wirtschaftlicher Tätigkeit angewiesen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück unterstrich in seiner Rede zur Vorstellung der Weihnachtsmarken, dass bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts großzügige Neuregelungen geplant sind, damit denjenigen geholfen wird, die helfen. Dieses ist ein klares Bekenntnis des Bundesfinanzministers zum Bürgerschaftlichen Engagement.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück skizzierten Eckpunkte der geplanten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts sind ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für die engagierten Bürgerinnen und Bürger und lassen hoffen, dass eine Reform zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements geplant ist. Im Kulturbereich engagieren sich Millionen an Bürgerinnen und Bürger in den Vereinen, in den Kultureinrichtungen, durch Spenden und Stiftungen. Bürgerschaftliches Engagement ist ein wesentliches Fundament des Kulturbereichs. Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesregierung dieses Engagement durch eine engagementfreundliche Steuerpolitik stärken und unterstützen will.“
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