Schwerin - In Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung gibt es Streit um die Gewährung der November-Hilfen des Bundes für Soloselbstständige in der Kultur, die vom aktuellen «Lockdown-light» betroffen sind. Kulturministerin Bettina Martin (SPD) befürchtet Nachteile für die Künstler.
Kulturschaffende müssten so behandelt werden, dass sie bei den Hilfen berücksichtigt werden, forderte sie am Montag. Besonders wichtig sei die Direktbeantragung der Mittel für diesen Personenkreis. «Alles andere würde dazu führen, dass die soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler hintenan stehen», sagte sie. Ihr Haus sei darüber mit dem Wirtschaftsministerium im Gespräch.
Der Bund hat festgelegt, dass Soloselbstständige wie Künstler oder Musiker für die coronabedingten Einschränkungen im November eine Förderung von bis zu 5000 Euro direkt und ohne bürokratischen Aufwand beantragen können. Erst jenseits dieser Grenze ist demnach ein Steuerberater notwendig. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) erklärte am Wochenende, sie sei «alarmiert zu hören», dass es bei der aktuellen Abstimmung «Widerstände seitens der Wirtschaftsministerien der Länder gegen diese Regelung geben soll».
Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht zum konkreten Streitpunkt, der Beantragung der Förderung bis zu 5000 Euro ohne Steuerberater. Er erklärte: «In der jetzt laufenden Diskussion setzen wir uns für ein vereinfachtes Verfahren ein.» Gespräche mit dem Bund liefen dazu. «Wir drängen auf eine schnelle Lösung», betonte er.
Die oppositionelle Linke im Schweriner Landtag stellte sich hinter Grütters, forderte aber weitergehende Schritte. «Grundsätzlich wollen wir jedoch nicht mehr die Fixierung auf diese Art von Einmalzahlung, sondern eine Verstetigung der Unterstützung», erklärte die Abgeordnete Eva-Maria Kröger. «Diese muss so lange gewährt werden, bis die berufseinschränkenden oder -verhindernden Verordnungen vollständig zurückgenommen werden und die Kulturschaffenden wieder selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten können.»