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VDKD erfreut über Erfolg seiner Initiative für vereinfachtes Zollverfahren bei Instrumenten von Berufsmusikern

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Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) ist erfreut über den Erfolg seiner Initiative für ein vereinfachtes Zollverfahren bei Instrumenten von Berufsmusikern. Die einschlägigen EU-Zollvorschriften wurden mit Wirkung zum 21. November 2013 maßgeblich geändert. Nach der Neuregelung können Reisende unabhängig davon, ob sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz innerhalb oder außerhalb der EU haben, beruflich genutzte tragbare Musikinstrumente in die Union ein- oder ausführen und bei den Flughäfen den grünen Ausgang benutzen, ohne eine Zollanmeldung abgeben zu müssen. VDKD Präsident Michael Russ kommentiert: "Die Neuregelung bedeutet eine substantielle Erleichterung für Konzertveranstalter und die Künstler selbst. Ich danke auch allen an der Aktion beteiligten Künstlern für ihr Engagement."

Die Initiative und Unterstützung eines offenen Briefes von Künstlern an die Bundesregierung durch den VDKD bezüglich der Zollformalitäten für Instrumente von Berufsmusikern erfolgte im Juni 2013. Der Verband führte begleitend unter anderem Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) und wandte sich mit einem Appell an die EU-Kommission. Prof. Dr. Johannes Kreile, Geschäftsführender Justitiar des VDKD, betont die gute Zusammenarbeit mit dem BMF und verdeutlicht das Ergebnis: "Von der Neuregelung umfasst sind alle Fälle, in denen die Musikinstrumente vorübergehend in die Union eingeführt und später wieder ausgeführt werden sowie auch diejenigen Fälle, in denen sie nach vorübergehender Ausfuhr aus der Union als sog. Rückware einfuhrabgabenfrei wieder eingeführt werden. Von der Neuregelung nicht umfasst werden allerdings Fälle, in denen tragbare Musikinstrumente außerhalb der Union erworben wurden und eingeführt werden, um auf Dauer in der Union zu verbleiben."

Zuvor hatten einzelne Maßnahmen der Zollbehörden bei der Ein- und Ausreise von Künstlern mit wertvollen Instrumenten für Unruhe und Verärgerung unter Berufsmusikern, Konzertveranstaltern und Künstleragenten gesorgt. Die Künstler kritisierten, dass prominente Kollegen am Zoll festgehalten und deren Musikinstrumente teilweise beschlagnahmt worden seien, weil sie Zollbestimmungen nicht eingehalten haben sollten. Ferner kritisierten sie, dass das Zolldokument ATA Carnet, für dessen Besitzer eine Ein-, Aus- oder Durchfuhr beruflich genutzter Instrumente ohne zollrechtliche Behinderungen möglich ist, eine erhebliche Belastung für Musiker darstelle, da für die Ausstellung Bürgschaften in Höhe von 30 Prozent des Werts des Instruments hinterlegt werden müssten.

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