Wiesbaden - Theater, Opern- und Konzerthäuser in Hessen dürfen unter Einhaltung von Auflagen von diesem Samstag an wieder öffnen. Ausgenommen seien Konzerte und Veranstaltungen, bei denen die erforderlichen Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten, teilte die Landesregierung mit.
Hessen lockert von diesem Samstag an weitere wegen der Corona-Pandemie verhängte Beschränkungen. So ist dann bisher untersagter Freizeitsport wieder in eingeschränkter Form möglich. Er müsse kontaktfrei und mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen ausgeübt werden, teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag mit. Fitnessstudios könnten ab dem 15. Mai wieder öffnen.
Ebenfalls von Samstag an sind auch Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern unter Auflagen wieder möglich. Dazu müsse aber gewährleistet sein, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten würden, erläuterte der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne). Nach Angaben der Landesregierung können die Behörden unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Teilnehmerzahlen ermöglichen.
Auch Theater, Opern- und Konzerthäuser dürften unter Einhaltung dieser Auflagen von Samstag an wieder öffnen. Ausgenommen seien Konzerte und Veranstaltungen, bei denen die erforderlichen Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten.
Restaurants und andere Gaststätten in Hessen dürfen vom 15. Mai an wieder unter Auflagen öffnen. Diskotheken und Tanzclubs blieben aber vorerst weiter geschlossen. Pensionen, Privatzimmer und Hotels dürfen ebenfalls vom 15. Mai an unter Auflagen ihren Betrieb für den Tourismus wieder aufnehmen.
Die vielfältigen Öffnungsregelungen der hessischen Landesregierung in der Corona-Krise gelten zunächst bis zum 5. Juni. Trotz der erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland und Hessen müsse mit äußerster Besonnenheit mit den Lockerungen umgegangen werden, sagte Bouffier. Sollte sich erweisen, dass die ein oder andere Maßnahme nicht vertretbar sei, dann werde man sie zurücknehmen müssen.