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Wann bekommen wir (endlich) einen Bundeskulturminister oder eine Bundeskulturministerin?

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Ich kann mich noch gut an die Anrufe aus dem Bundeskanzleramt erinnern. Anton Pfeiffer, der Staatsminister im Bundeskanzleramt unter Helmut Kohl rief öfter an, um mir, erst vor wenigen Monaten im März 1997 zum Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates bestellt, ordentlich die Leviten zu lesen. Soll ich ihnen das Grundgesetz schicken, war sein hilfreiches Angebot an mich, wenn er seine Verärgerung über die Diskussion im Deutschen Kulturrat über ein eigenständiges Bundeskulturministerium ausdrücken wollte. In diesen Monaten wurde mit harten Bandagen gekämpft. Die Länder pochten auf ihre „Kulturhoheit“ und der Bund zauderte, auf eine eigene Bundeskulturkompetenz zu bestehen.

Zum offenen Streit war es aber schon drei Jahre früher gekommen, nachdem in der 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (1994–1998) selbst der kleine Unterausschuss „Kunst und Kultur“ des Innenausschusses nicht wieder installiert wurde. Einen richtigen „Ausschuss für Kulturpolitik“ gab es zu diesem Zeitpunkt schon seit 25 Jahren nicht mehr. Auf der Bundesebene gab es ab 1994 keinen parlamentarischen Ort mehr, um über Kulturpolitik sprechen zu können. Im Innenministerium war zur selben Zeit das Interesse an Kulturpolitik unter Innenminister Manfred Kanther deutlich erlahmt und nur im Bundeskanzleramt wurde von Bundeskanzler Helmut Kohl und seinem Staatsminister Anton Pfeiffer in fast konspirativer Weise, die Länder sollten es ja nicht mitbekommen, noch Kulturpolitik gemacht. Am 02. Februar 1998 trafen der Vorstand und der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates den damaligen SPD-Vorsitzenden Oskar Lafontaine in Bonn. In dem Gespräch sagte uns Oskar Lafontaine zu, die vorhandenen Kulturkompetenzen des Bundes auch personell bündeln zu wollen. Wenige Monate später im Juli 1998 berief dann der SPD-Kanzlerkandidat Gerhard Schröder Michael Naumann in sein Wahlkampfteam. Gerhard Schröder wurde Kanzler, Michael Naumann wurde der erste Staatminister für Kultur im Bundeskanzleramt. Im Deutschen Bundestag wurde ein vollwertiger Ausschuss für „Kultur und Medien“ eingerichtet. Das war der Beginn einer sichtbaren Kulturpolitik des Bundes. Mehr als zehn Jahre später, ist das alles schon Geschichte. Nach Michael Naumann berief Gerhard Schröder Julian Nida Rümelin und Christina Weiss zu Staatssekretären für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt, die wie alle Staatssekretäre im Bundeskanzleramt und im Außenministerium Staatsminister genannt werden. Noch einmal richtig spannend wurde es bei der Regierungsbildung im Herbst 2005. Angela Merkel hatte im Wahlkampf in ihr Schattenkabinett keinen für Kultur Verantwortlichen berufen. Auch nach der Bundestagswahl ließ uns die Kanzlerin lange zappeln, bevor sie endlich Bernd Neumann zum Kulturstaatsminister ins Bundeskanzleramt berief. Jetzt war klar, dass auch die Union ihren Widerstand gegen die Benennung eines Kulturstaatsministers aufgegeben hatte. Eine sichtbare Kulturpolitik des Bundes war salonfähig geworden. Natürlich ist der Union dieser Schritt auch deshalb möglich gewesen, weil ein Kulturstaatsminister kein echter Minister mit eigener ministerialer Kompetenz ist. Vertreter von unionsgeführten Ländern weisen gerne darauf hin, dass die Union doch auch schon unter Helmut Kohl einen Staatsminister für Kultur, nämlich Anton Pfeiffer, gehabt hätte, der sich nur nicht so hätte nennen dürfen. Doch in Wirklichkeit wissen auch diese Ländervertreter, dass die Benennung von bislang vier Kulturstaatsministern im Bundeskanzleramt die kulturpolitische Ordnung in Deutschland deutlich verändert hat. Kulturpolitik des Bundes ist keine Geheimdiplomatie mehr, sondern wird endlich offen und unter parlamentarischer Kontrolle des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien als ein normales, wenn auch noch kleines, Politikfeld auf Bundesebene behandelt. Mit der Einsetzung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages am 03. Juli 2003 unter dem Vorsitz der Unionspolitikerin Gitta Connemann und spätestens mit der Berufung von Bernd Neumann als Kulturstaatsminister in das von der Union geführte Bundeskanzleramt war die Bundeskulturpolitik vielfach zähneknirschend – in der Union auch bei den Ministerpräsidenten der unionsregierten Länder – akzeptiert worden. Heute wird von keiner im Deutschen Bundestag vertretenen Partei eine sichtbare Bundeskulturpolitik mehr infrage gestellt. Für das letztlich neue Politikfeld „Bundeskulturpolitik“ haben die Parteien erste spezifische Programmatiken entwickelt. Die SPD behandelte deshalb auf ihrem Parteitag im Oktober 2007 in Hamburg das Thema Kulturpolitik, ebenso wie die FDP, die bereits im Juni 2007 ihrem Parteitag einen kulturpolitischen Schwerpunkt gab. Beide Parteien beschlossen u.a. auf ihren Parteitagen das Staatsziel Kultur ins Grundgesetz aufzunehmen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranstaltete im April 2008 ihren ersten Kultursalon mit ausführlichen inhaltlichen Gesprächsrunden. Die Grünen richteten wenige Wochen vorher eine große kulturpolitische Veranstaltung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages aus. Die Union gründete einen Kulturarbeitskreis und die FDP ein Liberales Kulturforum. Als Thinkthanks nutzen die Linken ihre „Stände kulturpolitische Konferenz“ und die SPD ihr „Kulturforum der Sozialdemokratie“. Kulturpolitik ist auch ein Thema der Parteien auf der Bundesebene geworden. Kulturpolitik ist heute fester Bestandteil der politischen Agenda der Bundesregierung, des Bundestages und der Parteien. Jetzt wird es Zeit darüber nachzudenken, ob die vor zehn Jahren gewählten Strukturen der Bundeskulturpolitik ausreichend sind, um den gewachsenen Aufgaben der Kulturpolitik auf Bundesebene, aber auch zunehmend auf europäischer Ebene, gerecht zu werden. Der Deutsche Kulturrat hat vor mehr als zehn Jahren die Einrichtung eines Bundeskulturministeriums und die Berufung einer echten Bundeskulturministerin oder eines echten Bundeskulturministers gefordert. Diese Forderung ist aktueller denn je. Olaf Zimmermann Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

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