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Wer bildet die besseren Musiklehrer aus?

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Zur angespannten Situation zwischen Konservatorien und Musikhochschulen in Italien
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Bis vor wenigen Jahren erfüllten die Konservatorien in Italien eine ähnliche Funktion wie die Musikschulen in Deutschland, von denen es in Italien nur wenige gibt. Man konnte in diesen Konservatorien auch schulbegleitend, also ohne Abitur, absolvieren. Erst das sogenannte „Sbarbati-Gesetz“ vor drei Jahren sollte sie den Hochschulen gleichsetzen, aber noch fehlen dafür die Ausführungsbestimmungen. Bei den dabei entstehenden Problemen dachte man bisher vorwiegend an die Instrumentalausbildung. Nun ist ein Sonderproblem der Schulmusiker an den Konservatorien aufgetreten. Das kleine Gesetz Nr. 268, Artikel 6 führt zu neuen Feindseligkeiten zwischen Hochschulen und Konservatorien. Wollte man den Konflikt auf deutsche Verhältnisse übertragen, könnte man sagen, ein Gesetz sollte die Schulmusikabsolventen ohne Staatsexamen denen mit Staatsexamen gleichstellen und für den Schuldienst befähigen. Die nmz bat Daniele Martino, Chefredakteur von „Giornale della musica“, um einen Kommentar zur aktuellen Situation.

Warum darf ein Absolvent der Didaktikschule nicht unterrichten? Warum muss er dafür eine „Scuola di Specializzazione per l’Insegnamento Secondario (SSIS)“ – „Weiterführende Schule für den Unterricht an der Sekundarstufe“, das heißt Hochschule für die Lehrerausbildung – besuchen, 2.500 Euro und zwei Lebensjahre drangeben in einer der wenigen Städte, die diese Institute eingerichtet haben (die übrigens von einem anderen, ganz jungen Gesetz des Senats instituiert wurden, das den Universitäten die Aufgabe zuweist, neue Professoren auszubilden)?

Senator Franco Asciutti, ehemaliger Lehrer, Mitglied von Forza Italia, Vorsitzender der Kommission für Öffentliches Bildungswesen und Denkmalschutz des Senats, und die Abgeordneten der Mehrheit sind der Ansicht, man sollte die Konservatorien unterstützen, auch wenn das einem Stich ins Wespennest gleicht und Konflikte mit den SSIS und anderen staatlichen Gesetzen heraufbeschwört. Und so kam es zu der kleinen Bombe: Gesetz Nr. 268 vom 22. November 2002. Artikel 6 darin lautet: „Die Diplome, die am Ende der Musikdidaktikkurse erreicht werden, einschließlich der, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellt wurden, haben den Wert der Lehrbefähigung für Musikerziehung in der Schule und stellen ein Zulassungsrecht zu den entsprechenden Ausschreibungen für Lehrstellen an der Sekundarstufe dar, sofern ihr Inhaber über die Hochschulreife und das Diplom des Konservatoriums verfügt.“ Und weiter: „Für den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen sind die von den Konservatorien und gleichgestellten Musikinstituten ausgestellten Diplome von Personen, die die Hochschulreife haben, den Studienabschlüssen (ersten Grades, nach dreijährigem Studium) gleichgestellt.“ Für die Universitäten ist das eine Ohrfeige, für die Konservatorien wieder ein parlamentarischer Blitzkrieg: Wir haben den gleichen Minister, also sind wir vor dem Gesetz gleich. Steigt ab vom hohen Ross, Barone!

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