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Zur EU-Datenschutzgrundverordnung

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Checkliste der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände schafft Orientierung
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Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist nach mehrjähriger Übergangsphase nun zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Insbesondere im ehrenamtlichen Musiksektor herrscht nach wie Unsicherheit, wie sie umzusetzen ist. Oft fehlt es auch an der Manpower in den jeweiligen Orchestern und Chören.

Die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO) hat jetzt eine Checkliste für ihre Mitglieder erstellt, die auch anderen Laien-, aber auch Profiensembles nützlich sein kann.

Im Detail schreibt die BDO in einer Pressemitteilung: „Auf nationaler Ebene wurde unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) überarbeitet und angepasst. Aktuell ist die Rechtslage allerdings noch nicht in allen Fällen eindeutig, teilweise haben sich die zuständigen Aufsichtsbehörden (in Deutschland die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer) noch nicht abschließend auf einheitliche Auslegungen festgelegt. Grundsätzlich sind die Vereine, beziehungsweise deren juristische Vertreter dafür verantwortlich, die Einhaltung der EU-DSGVO beziehungsweise des BDSG zu dokumentieren und auf Anfrage nachweisen zu können. Eventuell anfallende Bußgelder können im Falle eines Falles übrigens nicht durch „Abmahnkanzleien“, sondern nur durch die jeweiligen zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten verhängt werden.“

Nach gründlicher Abwägung der Sachverhalte und Rücksprache mit mehreren Experten rät die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände dazu, zunächst einmal folgende Checkliste durchzugehen und die Erledigung zu dokumentieren:

1.     Impressum
2.     Datenschutzerklärung!
3.     Datenschutz-Verpflichtung von Ehren- und Hauptamtlichen!
4.     Satzungsänderungen?
5.     Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?
6.     Datenschutzbeauftragter?
7.     Nutzung von Whats-App und ähnlichen Messengern im Verein!
8.     Fotografien!
9.     Auftragsdatenverarbeitung?

Mehr unter: www.orchesterverbaende.de

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