Unter http://www.gema.de/information/online_tarife.shtml hat die GEMA ihre neuen Online-Tarife bekannt gemacht. Darunter die Vergütungssätze Internetradio, Klingeltöne, Music-on-Demand mit Download, Websites zu Präsentationszwecken, Websites mit Electronic Commerce, Websites von GEMA-Mitgliedern zu Promotionszwecken von Eigenrepertoire. Gerade der letzte Tarif stellte in der Vergangenheit ein stetes Ärgernis für Künstler oder Verlage dar. Dort gelten im Prinzip jetzt folgende Tarife: Für Websites von Komponisten und Textdichtern ist eine jährliche Vergütung von 25 Euro für 10 Werke oder 20 Werkteile (Dauer bis zu 1.45 Min.) vorgesehen. Für Websites von Musikverlagen ist eine jährliche Vergütung von 200 Euro für 30 Werke oder 60 Werkteile (Dauer bis zu 1.45 Min.) vorgesehen. In beiden Fällen können 50 Prozent der Werke innerhalb eines Jahres einmalig ausgetauscht werden. Die Regelungen gelten für bis zu 50.000 Page-Impressions pro Monat.
Unter http://www.gema.de/information/online_tarife.shtml hat die GEMA ihre neuen Online-Tarife bekannt gemacht. Darunter die Vergütungssätze Internetradio, Klingeltöne, Music-on-Demand mit Download, Websites zu Präsentationszwecken, Websites mit Electronic Commerce, Websites von GEMA-Mitgliedern zu Promotionszwecken von Eigenrepertoire. Gerade der letzte Tarif stellte in der Vergangenheit ein stetes Ärgernis für Künstler oder Verlage dar. Dort gelten im Prinzip jetzt folgende Tarife: Für Websites von Komponisten und Textdichtern ist eine jährliche Vergütung von 25 Euro für 10 Werke oder 20 Werkteile (Dauer bis zu 1.45 Min.) vorgesehen. Für Websites von Musikverlagen ist eine jährliche Vergütung von 200 Euro für 30 Werke oder 60 Werkteile (Dauer bis zu 1.45 Min.) vorgesehen. In beiden Fällen können 50 Prozent der Werke innerhalb eines Jahres einmalig ausgetauscht werden. Die Regelungen gelten für bis zu 50.000 Page-Impressions pro Monat.Weiter heißt es: Die Vergütungssätze sind im Hinblick auf mögliche notwendige Anpassungen auf Grund der Marktentwicklung bis zum 31. Dezember 2001 befristet. Die am GEMA-Informationsstand ausliegenden Tarife informieren Sie über die Details der Vergütungssätze im Online-Bereich. Die Vergütungssätze für Music-on-Demand mit Download und Music-on-Demand ohne Download werden demnächst veröffentlicht.Netz kaputt
Dass das Internet längst nicht mehr die niedliche Selbstdarstellungswiese ist, die für Freiheit und unreglementierten Gedankenaustausch steht, ist bittere Wahrheit geworden für . Dort konnte man sich kleine Homepages erstellen, augestattet mit einigen Gimmicks, ohne gleichzeitig durch Werbebanner-Einblendungen genervt zu werden. Dieses Freizeit-Portal wurde Opfer einiger seiner Nutzer. In der Begründung für das Ende schreiben die Betreiber Trauriges: „Leider entwickelte sich Yoobay.net anders als wir uns das gedacht haben. Mit steigender Zahl der Mitglieder häufte sich der Missbrauch auf unseren Servern. Mit Kinderpornografie, Nazipropaganda, Aufrufen zu Mord und Brandanschlägen, menschenverachtendem Material, Beleidigungen und Urheberrechtsverletzungen ist die Liste der Widerlichkeiten wirklich lang. Unzählige Abmahnungen, strafbewährte Unterlassungserklärungen und drei Hausdurchsuchungen sind genug Gründe zum Nachdenken. Beim letzten Gerichtsverfahren am OLG Köln (Aufruf zu Brandanschlägen gegen ein Unternehmen der Bekleidungsindustrie) wurden wir nur wegen eines kleinen Verfahrensfehlers der Gegenseite vor Knast oder lebenslangen Schulden bewahrt.“
Plattenaufleger und Discjockeys
Wer sich für den Unterschied zwischen Plattenauflegern und Discjockeys interessiert, sollte mal bei http://www.discolaf.de/dj-job1.htm nachschauen. Und wer Discjockey ist, der möge einen Blick werfen auf die Seiten der DDO (DeutscheDisc-Jockey Organisation) unter http://www.asiman.com/quirini/ddo/index.htm