Das Aus für die pauschale Gebühr für Eintrittskarten zum Selbstausdrucken kostet den Konzertveranstalter und Ticketverkäufer CTS Eventim rund eine Million Euro an Umsatz. Nach Einschätzung des MDax-Unternehmens fallen die wirtschaftlichen Folgen damit moderat aus, hieß es am Freitag in einer Stellungnahme. CTS hatte im ersten Halbjahr seine Erlöse um fast ein Viertel auf knapp 607 Millionen gesteigert.
Die CTS-Aktie war am Donnerstag wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) auf das tiefste Niveau seit März 2017 eingeknickt. Der BGH hatte entschieden, dass eine pauschale Gebühr von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken unzulässig sei.
CTS Eventim wies nun darauf hin, dass die vom Urteil betroffenen Ticketbuchungen nur etwa 5 Prozent der über die Verkaufsplattform eventim.de verarbeiteten Kundenaufträge ausmachten. Das Unternehmen will nun die erforderlichen Anpassungen beim sogenannten Ticketdirect-Verkauf vornehmen, sobald die ausführliche Begründung für den Gerichtsentscheid vorliegt.
Sollte das Urteil es zulassen, behält sich CTS Eventim vor, auch künftig eine – wenn auch geringere Gebühr – für seinen Service zu erheben, wie ein Sprecher erklärte. Der BGH habe darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Gebühr durchaus zulässig sein könne.