Der Mainzer Schott-Verlag ist der zweitälteste Musikverlag im Lande und wird in diesem Jahr 250 Jahre alt. Gründer war Bernhard Schott im Jahre 1770. Bei Schott wurde unter anderem das gesamte kompositorische Werk von Richard Wagner verlegt, ebenso Beethovens 9. Sinfonie und Werke von Wolfgang Amadeus Mozart. Der Firmensitz befindet sich seit der Gründung in Mainz. Die neue musikzeitung nahm das zum Anlass für ein Gespräch mit dem Leiter der Geschäftsführung des Verlags, Peter Hanser-Strecker, über die aktuelle Situation und die Perspektiven des Verlagswesens.
neue musikzeitung: Herr Hanser-Strecker, der Schott-Verlag, dessen Verleger Sie sind, wurde in Beethovens Geburtsjahr gegründet und ist ein gewichtiger Bestandteil der Musikgeschichte. In unserem letzten Gespräch, das einige Jahre zurück liegt, sagten Sie, dass die Arbeit eines Musikverlages sich in den letzten zwei Jahrzehnten stärker verändert habe als in den zwei Jahrhunderten davor. Ist die Entwicklung seitdem ähnlich stürmisch weitergegangen?
Peter Hanser-Strecker: Die beiden letzten gravierenden Veränderungen kamen zustande durch die Entwicklung des digitalen Tonträgers und dessen Verbreitung durch das so genannte Streaming. Unter Streaming versteht man ein Verfahren, wonach zum Beispiel Musikdaten mit einem Klick unverzüglich angehört werden können, ohne dass die Datei vollständig heruntergeladen ist. Diese technische Innovation findet heute bevorzugt statt, da der Interessent gegen die Zahlung eines Monatsbetrages von rund zehn Euro den unbegrenzten Hörzugang für das in der Regel gesamte Weltrepertoire erhält. Der Begriff Streaming ist dabei im Gegensatz zum Begriff Download kein urheberrechtlich entwickelter Begriff. Bevor das Streamen technisch möglich war, gab es nur den Begriff Download. Beim Downloaden lädt der Interessent das jeweils gewünschte Musikstück gegen Zahlung einer individuellen Vergütung herunter und kann es damit zeitlich und wirtschaftlich unbegrenzt verwenden. Die für das Downloaden fälligen Gebühren werden nach wie vor von den Verwertungsgesellschaften festgesetzt. Die monatliche Streaming-Gebühr wird in der Regel von der Tonträgerindustrie und den Anbietern der Streamingdienste ausgehandelt. Die Tonträgerfirmen sind dabei an den Erträgen aus den Streamingdiensten um ein Mehrfaches höher als die Urheber beteiligt. Im Endergebnis führt diese Entwicklung zu katastrophalen Folgen für die Klassik, ihre Interpreten und Urheber.
nmz: Eine Katastrophe in mehrfacher Hinsicht: einmal für die Künstler, die kaum Geld für ihre kreative Arbeit bekommen, dann für Betriebe, die mit dem Veröffentlichen von Musik zu tun haben, und schließlich für die Konsumenten, die nur noch mit Häppchen beliefert werden und auch noch den Eindruck haben, das sei selbst gewählt.
Hanser-Strecker: Die Hörer der Streaming-Dienste verbringen statistisch zurzeit mit dem Hören oder Hineinhören bis zu sechs Stunden täglich. Das heißt, dass das Konsumieren von Musik rein quantitativ die längste akustische Berauschung während eines ganzen Tages darstellt. Das ist eine ungesunde Entwicklung – einerseits für das physiologische Hören, weil viele mit viel zu hoher Lautstärke hören und relativ früh schon schwerhörig werden; zum anderen wird das Problem der Konzentrationsfähigkeit immer gravierender, weil keine Auseinandersetzung und kaum noch ein Lerneffekt stattfindet.
nmz: Streaming wirkt sich also nicht nur auf das Geschäft des Verlegens aus, worüber wir noch reden werden, sondern auch auf die geistigen Fähigkeiten, die zur Produktion und zum Durchdenken von hörbaren Ereignissen nötig sind?
Hanser-Strecker: Das ist einer der traurigsten Aspekt dieser Entwicklung. Weder die Öffentlichkeit noch die Pädagogik erkennen bisher die Gefahren in ihrem ganzen Umfang. Es scheint, als seien alle einverstanden damit, dass wir über Kopfhörer ununterbrochen einem überall angebotenen Rauschmittel unreflektiert ausgesetzt sind.
Ich möchte gerne anhand eines Beispiels die wirtschaftliche Brisanz des Gesagten erläutern. Die „Carmina Burana“ von Carl Orff ist eines der erfolgreichsten Chorwerke aller Zeiten. Die Verbreitung des Werkes auf den Streaming-Plattformen erfolgt pro Jahr millionenfach. Urheber und Verlag erhalten für diese Nutzung allerdings nur 1.000 bis 2.000 Euro pro Jahr – und das für ein Werk von einer Spieldauer von bis zu einer Stunde in großer Instrumentalbesetzung und mit Chören. In der Zeit vor dem Streaming musste ein Interessent entweder eine CD kaufen oder das Werk herunterladen. Für diese Art der Nutzung konnten der Urheber und sein Verlag pro Stück oder pro Download insgesamt eine Vergütung von ein bis zwei Euro erzielen, also insgesamt bis zu 200.000 Euro pro Jahr erlösen. Wir werden entlohnt mit lächerlichen Beträgen. Dieses Resultat führt zu einem enteignungsgleichen Eingriff in die Rechte der Urheber und ihrer Verlage.
nmz: Gibt es eine Perspektive für einen Verlag wie Schott, sich auf dieses mediale Geschäftsmodell einzustellen?
Hanser-Strecker: Wir wurden von dieser Situation überrascht. Sie spielte sich ab im Zusammenwirken der Schallplattenindustrie mit den Streaming-Plattformen. Die Idee, dass ein Urheber für seine Leistung angemessen an seinem Erfolg beteiligt wird, wurde bei den Verhandlungen zwischen Industrie und Streaming-Plattformen außen vor gelassen. Der Gesetzgeber ist aufgerufen dafür zu sorgen, dass die Position des Urhebers bei allen bestehenden und künftigen Bezahlsystemen in die Rolle eines Mitwirkenden versetzt wird und dass Mindestbedingungen festgesetzt werden. Da die Schallplattenfirmen sich entweder bereits an Streaming-Plattformen beteiligt oder eigene Streaming-Dienste aufgebaut haben, wird es höchste Zeit, dass die Urheber bei der Festlegung der wirtschaftlichen Bedingungen ein starkes Mitspracherecht zurückerhalten, wie es ursprünglich bei der Regelung des mechanischen Vervielfältigungsrechts vorgesehen war und immer noch ist.
nmz: Das Kerngeschäft von Verlagen wie dem Schott Verlag war ursprünglich, Aufführungsmaterialien zur Verfügung zu stellen und später auch Tonträger zu verlegen. Was davon funktioniert noch wie früher?
Hanser-Strecker: Solange Musik aufgeführt wird, muss es auch Noten dazu geben. Insofern war das Notengeschäft von Anfang an der wichtigste Teil unserer Tätigkeit. Das ist selbstverständlich auch heute noch so. Nach wie vor ist die Herstellung von Aufführungsmaterial eine aufwändige Angelegenheit, auch wenn es längst den Computer-Notensatz gibt. In Zukunft werden die Noten immer häufiger für die Wiedergabe auf dem Bildschirm konfiguriert. Hier eröffnen sich neue Absatzwege und Benutzervorteile.
nmz: Ökologisch gesehen, gäbe es den begrüßenswerten Effekt, dass weniger Papier bedruckt werden muss, dafür steigt andererseits der Stromverbrauch im Orchestergraben.
Hanser-Strecker: Da haben Sie recht. Wenn man iPads in Orchesterstärke verteilt, dann summt im Graben der Stromverbrauch. Außerdem muss man prüfen, ob durch die zunehmende Strahlenintensität nicht auch Gesundheitsschäden entstehen könnten.
nmz: Das zweite traditionelle Arbeitsfeld eines Verlegers ist die Herstellung von Tonträgern. Aber dieser Bereich wurde wohl auch vom Internet zu allererst und am stärksten bedrängt und verkleinert. Was ist von diesem Geschäftsbereich noch übrig geblieben?
Hanser-Strecker: Es hat ein immenser Werte-Verfall stattgefunden, und das Streaming hat den Verkauf von Tonträgern noch einmal minimiert. Das unterscheidet den Musikmarkt auch beispielsweise vom Buchmarkt. Dazu kommt das Problem, dass die allgemeine Zugänglichkeit von Musik in Echtzeit keine Verbesserung des Angebots bedeutet. Wenn Sie zum Beispiel ein bestimmtes Stück von Bach suchen, finden Sie bei Spotify die bekanntesten Stücke in Drei-Minuten-Schnipseln. Alles, was hier im Laufe der langen Zeit an künstlerischer Bedeutung, an Interpretationsarbeit und Differenzierung stattgefunden hat, geht in diesem Massenangebot gänzlich unter. Es setzt eine Nivellierung ein, die die feineren und wertvollen Differenzierungen ausblendet und wie im Windkanal jedes Profil wegpustet.
nmz: Und der Tonträgermarkt verschwindet.
Hanser-Strecker: So ist es. Man muss nichts mehr kaufen, sammeln oder gar überspielen. Man geht einfach zu Spotify, spart Geld und muss nicht mehr stöbern und suchen. Es ist allerdings dabei zu berücksichtigen, dass kein Anbieter garantieren kann, dass das existierende Repertoire lückenlos berücksichtigt wird.
Damit findet eine Verengung des Angebots statt. Es gibt außerdem immer weniger Schallplattenläden, und fast niemand verdient mit dem Verlegen von Tonträgern noch Geld. Wir produzieren auf unserem Label WERGO trotzdem immer noch relativ viele CDs und sind darüber auch sehr froh. Aber wenn wir etwas herausbringen, das weder von YouTube noch von Spotify ins Angebot übernommen wird, dann ist diese Neuerscheinung mit einem großen Handicap belastet.
Es gibt keine unabhängigen Verteilungsmechanismen, keine Plattformen, über die die Öffentlichkeit einigermaßen informiert wird, was auf dem Markt geschieht. Die Verbreitung über Spotify geschieht allein über Algorithmen, die Informationen über den Verkaufserfolg eines Titels geben, aber völlig gleichgültig gegenüber jeglichem qualitativen Kriterium sind. Ich sehe hierin ein erhebliches kulturelles Defizit.
nmz: Das klingt insgesamt, als stehe die Branche mit dem Rücken an der Wand.
Hanser-Strecker: Zurzeit scheint alles darauf hinauszulaufen, dass sich die wirtschaftliche Situation für die Kreativen immer weiter verschlechtert. Ich hoffe, dass die gegenwärtige Situation zu einem Umdenken führt und die potentielle Vielfalt gegenüber der Einfalt siegt.
Interview: Hans-Jürgen Linke