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DKR 2001: 1. Die Tätigkeiten der ehrenamtlichen Gremien

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1.1 Vorbemerkung

Ehrenamtliches Engagement ist im Deutschen Kulturrat nicht nur ein kulturpolitisches Thema. Auf ehrenamtlichem Engagement ruht die Arbeit des Deutschen Kulturrates. In den gewählten politischen und fachlichen Gremien des Deutschen Kulturrates, der Mitgliederversammlung, dem Sprecherrat, dem Vorstand und den Fachausschüssen, werden die kulturpolitischen Entscheidungen getroffen, die dann von den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle umgesetzt werden.

Alle diese Gremien nehmen, wie in Verbänden üblich, festgelegte Funktionen innerhalb des Verbandsgeschehens wahr. Den Fachausschüssen obliegt in erster Linie die fachliche Diskussion und die inhaltliche Vorbereitung von Stellungnahmen und Resolutionen. Hier treffen Fachleute aus den unterschiedlichen künstlerischen Sparten zusammen, um sich einem Thema zunächst zu nähern, einen Konsens in bestimmten Fragen festzustellen, einen Kompromiss auszuarbeiten und diesen schließlich in einer Stellungnahme zu formulieren.

Der Sprecherrat des Deutschen Kulturrates debattiert die fachlich vorbereiteten Stellungnahmen kulturpolitisch. Hier werden Stellungnahmen diskutiert, verändert und verabschiedet. Erst damit wird aus der Empfehlung eines Ausschusses die Stellungnahme des gesamten Deutschen Kulturrates. Weiter beschließt der Sprecherrat das Arbeitsprogramm des Deutschen Kulturrates und diskutiert die allgemeine kulturpolitische Richtung des Vereins.

Der Vorstand setzt die Beschlüsse des Sprecherrates um. Er vertritt den Verein nach außen und repräsentiert damit die Summe der in den Sektionen des Deutschen Kulturrates zusammengeschlossenen Verbände.

Der Mitgliederversammlung obliegen in erster Linie vereinstechnische Fragen wie die Verabschiedung des Haushaltes oder Satzungsänderungen. Die Mitgliederversammlungen sind darüber hinaus ein Forum, um die Arbeit des Deutschen Kulturrates in größerem Rahmen mit einer Vielzahl von Verbandsvertretern und -vertreterinnen zu diskutieren.


1.2 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates fand am 15.06.2000 im Haus der Kultur in Bonn statt. Zur Mitgliederversammlung entsendet jedes der acht Mitglieder des Deutschen Kulturrates sieben Vertreter. Die Mitglieder des Deutschen Kulturrates sind die Sektionen:

 Deutscher Musikrat,
 Rat für darstellende Künste,
 Deutsche Literaturkonferenz,
 Kunstrat,
 Rat für Baukultur,
 Sektion Design,
 Sektion Film und Medien,
 Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung.

In der Mitgliederversammlung wurde die Bilanz der Arbeit des vergangenen Berichtszeitraum Mai 1999 bis April 2000 vom Vorsitzenden des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Müller-Heuser, vorgestellt. Die Arbeit ist dokumentiert im Jahresbericht: „Lobbyarbeit für die Kultur – Jahresbericht des Deutschen Kulturrates April 1999 bis Mai 2000, herausgegeben vom Deutschen Kulturrat, Bonn – Berlin 2000.

Ein wichtiges Thema der Mitgliederversammlung war die Änderung der Satzung (siehe hierzu: Anhang). Die Satzungsänderung war erforderlich geworden, weil einige Sektionen ihren Namen geändert hatten. Weiter sollen durch die Satzungsänderung die Möglichkeiten des Deutschen Kulturrates verbreitert werden, wirtschaftlich tätig zu werden. Der Vorschlag zur Satzungsänderung wurde von der Mitgliederversammlung angenommen.

Neben der Satzungsänderung nahm die Haushaltsdiskussion breiten Raum in der Mitgliederversammlung ein. Der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates obliegt jeweils die Entlastung des Vorstands und die Verabschiedung des neuen Haushaltes. Vorstand und Geschäftsführung konnten einen ausgeglichenen Haushalt für das abgelaufene Haushaltsjahr vorlegen. Vorstand und Geschäftsführung wurden entlastet. Der Haushaltsentwurf 2001 wurde von der Mitgliederversammlung angenommen.

Inhaltlicher Schwerpunkt der Mitgliederversammlung war die Arbeit der Fachausschüsse. Sie stellten ihre Aktivitäten aus dem Berichtzeitraum vor und informierten von den geplanten Vorhaben.


1.3 Der Sprecherrat

Das politische Organ des Deutschen Kulturrates, der Sprecherrat, traf sich im Berichtsraum zu vier Sitzungen. Im Sprecherrat ist jedes Mitglied, also jede Sektion, durch zwei Sprecher sowie zwei Stellvertreter vertreten (die aktuelle Besetzung des Sprecherrates siehe: Anhang). Die Satzung des Deutschen Kulturrates gibt dem Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates das Recht an allen Gremiensitzungen teilzunehmen. Zusätzlich zu den Sprechern und Stellvertretenden Sprechern und dem Geschäftsführer können die Geschäftsführer der Sektionsgeschäftsstellen an den Sprecherratssitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen.



Die Sprecherratssitzung am 14.06.2000 im Haus der Kultur in Bonn stand im Zeichen der Vorbereitung der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates am 15.06.2000. Die anstehende Satzungsänderung wurde unter den Sprechern vordiskutiert. Weiter wählte der Sprecherrat die Preisträgerin des Kulturgroschens des Deutschen Kulturrates 2000, Prof. Dr. Rita Süßmuth (siehe hierzu: Kapitel 5 Veranstaltungen des Deutschen Kulturrates). Vom Fachausschuss Kultur und Bildung wurde zur Sprecherratssitzung die Stellungnahme „Kulturelle Bildung im digitalen Zeitalter“ dem Sprecherrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Sprecherrat hat die Stellungnahme diskutiert und verabschiedet (siehe hierzu: Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates).

Nach der Sommerpause traf sich der Sprecherrat am 12.10.2000 im Haus der DEFA-Stiftung in Berlin. Schwerpunkt der Debatte war die EU-Grundrechtscharta. Der Sprecherrat des Deutschen Kulturrates übte scharfe Kritik am Entstehungsprozess der EU-Grundrechtscharta und bemängelte, dass in der EU-Grundrechtscharta kein Recht auf Kultur fixiert wurde. Weiter wurde kritisiert, dass der Schutz geistigen Eigentums in der EU-Grundrechtscharta keinen gebührenden Stellenwert gefunden hat. Der Sprecherrat des Deutschen Kulturrates verabschiedete im Anschluss an die Diskussion die vom Fachausschuss Europa/Internationales vorbereitete Stellungnahme „EU-Grundrechtscharta weiterentwickeln – Charta erst nach öffentlicher Diskussion verabschieden“ (siehe hierzu: Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates).

Zu seiner letzten Sitzung im Jahr 2000 trat der Sprecherrat am 13.12.2000 wiederum im Haus der DEFA-Stiftung in Berlin zusammen. Sehr engagiert wurde vom Sprecherrat der Entwurf einer Stellungnahme „Wirtschaftsförderung für Frauen in Kunst und Kultur“ diskutiert. Die vom Sprecherrat gemachten Änderungsvorschläge werden derzeit in die Stellungnahme eingearbeitet. Breiten Raum nahm in der Sprecherratssitzung die kulturpolitische Debatte nach dem Verhältnis von Staat und Dritter Sektor ein. Diskussionsvorlage war ein Papier des Sprechers des Rates für Soziokultur und kulturelle Bildung, Prof. Dr. Max Fuchs, „Probleme der politischen Steuerung im modernen Staat: Die Rolle der (Kultur-)Verbände“. Mit Nachdruck wurde in der Sitzung von allen Sprecherinnen und Sprechern die Bedeutung von Verbänden im Meinungsbildungsprozess demokratischer Staaten hervorgehoben. Die verschiedenen Wechselwirkungen zwischen Staat und Drittem Sektor wurden aus Sicht der unterschiedlichen Verbandsvertreterinnen und –vertreter dargestellt. Sehr nachdrücklich wurde vor einer Einmischung des Staates, hier besonders der Verwaltung, in das Verbandsgeschehen gewarnt. Der Sprecherrat verständigte sich darauf, dieses Thema kontinuierlich weiterzubehandeln.

Die letzte Sprecherratssitzung des Berichtszeitraum fand am 28.03.2001 im Deutschen Architekturzentrum in Berlin statt. Einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte war die Wahl des neuen Vorstands. Prof. Dr. Franz Müller-Heuser (Deutscher Musikrat) und Bogislav von Wentzel (Kunstrat) standen nicht wieder für ein Vorstandsamt zur Verfügung. Als neuer Vorstand wurde gewählt:

 Vorsitzender Prof. Dr. Max Fuchs (Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung),
 Stellvertretender Vorsitzender Heinrich Bleicher-Nagelsmann (Sektion Film und Medien),
 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg Ruppelt (Deutsche Literaturkonferenz).

Der Sprecherrat dankte den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern, Prof. Dr. Franz Müller-Heuser und Bogislav von Wentzel, für ihre Arbeit in den letzten beiden Jahren sehr herzlich.

Die anschließende kulturpolitische Debatte drehte sich um die GATS-2000 Verhandlungen. Der von der adhoc-Arbeitsgruppe GATS vorbereitete Entwurf einer Stellungnahme des Deutschen Kulturrates wurde intensiv erörtert. Vor der Verabschiedung der Stellungnahme soll noch eine Rückkopplung mit dem Fachausschuss Urheberrecht des Deutschen Kulturrates erfolgen, so dass das Thema in der Sprecherratssitzung im Juni 2001 wieder auf der Tagesordnung stehen wird. Ferner beschloss der Sprecherrat einen Fachausschuss zum Thema „Bürgerschaftliches Engagements“ einzurichten. Die Zusammensetzung des Ausschusses soll in der Sprecherratssitzung im Juni 2001 bestätigt werden.


1.4 Der Vorstand

Der Vorstand des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Franz Müller-Heuser, Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bogislav von Wentzel, hatte im vorliegenden Berichtszeitraum das zweite Jahr seiner Amtsperiode. Dem Vorstand obliegt die Außenvertretung des Deutschen Kulturrates. Weiter trägt der Vorstand die Verantwortung für das wirtschaftliche Handeln des Vereins.

Im Berichtszeitraum fanden vier Vorstandssitzungen statt. Im Mittelpunkt der Vorstandssitzungen standen die Vorbereitungen der Sprecherratssitzungen sowie die kulturpolitische Positionierung des Deutschen Kulturrates.

Sehr beschäftigt hat den Vorstand des Deutschen Kulturrates die finanzielle Sicherung der Geschäftsstelle. Zur kulturpolitischen Arbeit des Deutschen Kulturrates ist eine hauptamtliche Geschäftsstelle unerlässlich. Sie erlaubt die kontinuierliche Zuarbeit und Betreuung der ehrenamtlichen Gremien, sie kann eine beständige Öffentlichkeitsarbeit gewährleisten.

In seiner Amtszeit ist es dem Vorstand gelungen, die finanzielle Sicherung der Geschäftsstelle voranzubringen. Ebenso wurden die Möglichkeiten des Deutschen Kulturrates, eigene Mittel unabhängig von öffentlichen Zuwendungen zu erwirtschaften, erweitert.


1.5 Die Sektionen

Direkte Mitglieder des Deutschen Kulturrates sind seine acht nach künstlerischen Sparten gegliederten Sektionen. Den Sektionen gehören wiederum Bundesverbände an, die die unterschiedlichen Bereiche des kulturellen Lebens repräsentieren. Mitgliedsverbände der Sektionen des Deutschen Kulturrates sind:

 Verbände der Künstlerinnen und Künstler,
 Verbände der Kulturwirtschaft,
 Verbände der Kultureinrichtungen,
 Verbände der Kulturvermittler,
 Fachverbände des kulturellen Lebens,
 Verbände der Laien des Kulturbereiches.

Die Sektionen des Deutschen Kulturrates entscheiden über die Aufnahme ihrer Mitglieder selbst und legen ihr eigenes Arbeitsprogramm fest. Die Anschriften der Sektionsgeschäftsstellen sind im Anhang zu finden.

Die nachfolgenden Berichte aus den Sektionen wurden von den Sektionen verfasst. Die Verantwortung für den Inhalt liegt bei der jeweiligen Sektion.


1.5.1 Deutscher Musikrat

Mit seiner 31. Generalversammlung am 27. und 28. Oktober 2000 in Berlin hat der Deutsche Musikrat die Leitlinien für die musikpolitische Arbeit und die Förderungstätigkeit der kommenden Jahre festgelegt. Die Mitglieder, Delegierten der Fachorganisationen und der Landesmusikräte diskutierten aktuelle Entwicklungen im Kultur- und Musikleben, verabschiedeten eine Reihe von Empfehlungen und Entschließungen und wählten ein neues Präsidium.

Zum Präsidenten wiedergewählt wurde Prof. Dr. Müller-Heuser. Als weitere Mitglieder des Präsidiums wählte die Generalversammlung Rüdiger Grambow, Christian Höppner, Prof. Dr. Karl-Jürgen Kemmelmeyer, Prof. Wilfried Krätzschmar, Prof. Dr. Eckart Lange (Vizepräsident), Dr. Ulrike Liedtke (Vizepräsidentin), Axel Linstädt, Stefan Piendl, Michael Russ, Hans-Dieter Starzinger.

Ferner wurden zwei Musikorganisationen und vier Persönlichkeiten des Musiklebens als neue Mitglieder aufgenommen.

Im öffentlichen Teil der Generalversammlung erörterten die Tagungsteilnehmer die Themen Bürgerschaftliches Engagement im Musikleben und Künstlersozialversicherung mit Fachleuten aus der Politik und den Musikorganisationen.

Mit der Generalversammlung wurde das neukonzipierte Projekt Hauptsache: Musik in Gang gesetzt, das zum Ziel hat, durch die Zusammenführung vieler bedeutender Ereignisse und Maßnahmen des Musiklebens zu einer Dachkampagne den Stellenwert der Musik in der Gesellschaft und die Bedeutung von musikalischer Bildung für die Menschen und insbesondere die Entwicklungen von Jugendlichen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen.

Mehrere Begegnungen und Gespräche mit Politikern und Regierungsvertretern fanden im Berichtszeitraum statt. Am 6. April 2000 wurden Staatsminister Naumann die ersten 13 CD’ der neuen Dokumentation Musik in Deutschland 1950 bis 2000 überreicht; am 6. Juni 2000 traf sich das Präsidium mit dem Kulturstaatsminister zu einem ausführlichen Gedankenaustausch. Mit der Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, traf das Präsidium am 15. Juni 2000 in Berlin anlässlich des Bundeswettbewerbs Jugend musiziert zusammen. Darüber hinaus fand eine Reihe von Gesprächen des Präsidenten, weiterer Präsidiumsmitglieder und der Generalsekretärin mit Repräsentanten des Auswärtigen Amtes, des Beauftragten für Kultur und Medien, des Bundesjugendministeriums sowie weiterer Bundes- und Länderministerien statt.

Das Präsidium und das Erweiterte Präsidium befassten sich mit den aktuellen Entwicklungen bei den Rahmenbedingungen für die Kultur und Musik, dem Stiftungsrecht, dem Urheber- und Urhebervertragsrecht, der Besteuerung ausländischer Künstler und besonders ausführlich mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz, vor allem mit den Auswirkungen der Gesetzesänderung von 1999 auf das Musikleben sowie – in enger Kooperation mit den betroffenen Verbänden des Deutschen Kulturrates und seiner Geschäftsführung - dem Entwurf zu einer Novellierung Anfang 2001. Die inhaltliche Weiterentwicklung und die finanzielle Sicherung aller Fördermaßnahmen und Projekte des Deutschen Musikrates war ständiger Schwerpunkt der Beratungen des Präsidiums; seine besondere Aufmerksamkeit galt dabei der Entwicklung der beiden neueingerichteten Projekte Musik in Deutschland 1950 bis 2000 und Hauptsache: Musik.

Die Projekte und Maßnahmen des Deutschen Musikrates zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses, der zeitgenössischen Musik und des Laienmusizierens führten eine Vielzahl von Veranstaltungen und Arbeitstreffen durch oder bereiteten die Publikation von Schriften und Tonträgern vor. Hervorzuheben ist die Arbeitsphase und Konzertreise des Bundesjugendorchesters in Polen unter dem Motto „Polen und Deutschland – gemeinsam im Herzen Europas“ im August 2000, die Veranstaltungen anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Förderungsprojektes Konzert des Deutschen Musikrates im Rahmen der 14. Dresdner Tage für zeitgenössische Musik im Oktober 2000 und der Deutsche Orchesterwettbewerb vom 31. Mai bis 4. Juni 2000 in Karlsruhe. Über alle weiteren Veranstaltungen und Ereignisse der Fördermaßnahmen und Einrichtungen – Bundeswettbewerb Jugend musiziert, Deutscher Kammermusikkurs, Bundesjugendorchester, Bundesjazzorchester, Bundesbegegnung Jugend jazzt, Deutscher Musikwettbewerb mit Bundesauswahl Konzerte junger Künstler, Dirigentenforum, Edition Zeitgenössische Musik, Musik in Deutschland 1950 bis 2000, Förderungsprojekt Konzert des Deutschen Musikrates, Deutscher Chorwettbewerb, Deutscher Orchesterwettbewerb und Deutsches Musikinformationszentrum – wird in der Zeitschrift Musikforum berichtet.

Im Berichtszeitraum wurden an Publikationen herausgegeben: Musikforum Hefte 92 und 93, pressto Nr. 2 und 3, Ausschreibungen, Programmhefte, Literaturverzeichnisse zu Wettbewerben und Fördermaßnahmen.

Die Datenbanken des Deutschen Musikinformationszentrums wurden laufend aktualisiert und erweitert; mit der Online-Version von Musikforum sind seit April 2000 auch Textbeiträge und Dokumentationen zu aktuellen Fragen des Musiklebens im Internet verfügbar.

1.5.2 Rat für darstellende Künste

Am 28. Februar 2001 hat der Rat für darstellende Künste 25 Mitglieder. In der Sitzung vom 26. März 2001 wurden die Sprecher des Rates für darstellende Künste neu gewählt. Sprecher sind weiterhin Rolf Bolwin (Deutscher Bühnenverein) und Hans Herdlein (Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger). Als Stellvertretende Sprecher wurden Ulrich Roehm (Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik) und Klaus Hoffmann (Bundesarbeitsgemeinschaft Spiel und Theater, Arbeitskreis Kirche und Theater) gewählt. Der Rat für darstellende Künste tagte im Berichtszeitraum zweimal in Köln, am 3. November 2000 und am 26. März 2001.

Der Rat beschloss, eine Resolution mit der Forderung zu erarbeiten, dass die ästhetischen Fächer (Musik, Kunst, darstellendes Spiel) in der Schulausbildung nicht vernachlässigt werden dürfen. Die Resolution wurde in der Sitzung vom 26. März 2001 verabschiedet, wird nun veröffentlicht und den zuständigen Stellen zugeleitet.

Auch die schwierige Finanz-Situation der darstellenden Künstler war ein Thema, mit dem sich der Rat befasste. Die in den letzten Jahren stetig wachsenden Haushaltsdefizite der öffentlichen Hand führen zu immer härteren finanziellen Einschnitten bei den Theatern. Zunehmend müssen Haustarifverträge abgeschlossen werden, in denen die Mitarbeiter beispielsweise auf das 13. Monatsgehalt verzichten. Insbesondere die Bühnen in den neuen Ländern sehen sich mit qualitäts- bzw. standortgefährdenden Sparmaßnahmen konfrontiert. Brennpunkte waren unter anderem die Theater in Berlin, Würzburg, Rostock und Schwerin.

Die Gesetzgebung des Bundes gehörte ebenfalls zu den intensiv erörterten Themenbereichen. Erhebliche Auswirkungen erwarten die Theater vor allem durch die neuen Gesetze zur Teilzeitarbeit und zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge.

Der Rat kritisierte die in der öffentlichen Debatte festzustellende Tendenz, die leistungsschutzrechtliche Position des Regisseurs weiter zu stärken. Der Rat befürchtet, dass - vor allem, wenn dem Regisseur ein Urheberrecht eingeräumt würde - Inszenierungen künftig im Detail als Bearbeitung der Zustimmung des Autors bedürften. Zudem hätte der Regisseur gegebenenfalls Anrecht auf Tantiemen. Darüber hinaus stellte sich die Frage, so der Rat, ob es sich bei ähnlichen Inszenierungen um Plagiate handelt.

Weitere Themen waren unter anderem die EU-Grundrechtscharta und die Definition der Aufnahmekriterien für den Rat für darstellende Künste.


1.5.3 Deutsche Literaturkonferenz

Der Berichtszeitraum wurde durch eine rege Lobbyarbeit der Deutschen Literaturkonferenz und vielfältige Aktivitäten ihrer Mitglieder geprägt.

Neben der Fortsetzung der Diskussionen um die Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes standen vor allem die EU-Grundrechtscharta und die Situation der Hochschulbibliotheken im Mittelpunkt der Tätigkeit der Deutschen Literaturkonferenz.

Eine von der Deutschen Literaturkonferenz erarbeitete und an Bundesregierung, Mitglieder des Bundestags sowie europäische Abgeordnete gerichtete Stellungnahme zeigte die Mängel des sehr kurzfristig veröffentlichten Entwurfs der EU-Grundrechtscharta auf. So fehlte u.a. die dringend gebotene Klarstellung, dass Literatur und Kunst keinerlei Form von ideologischer, politischer oder religiöser Zensur unterliegen dürfen. Gänzlich unbefriedigend geregelt ist der Schutz des geistigen Eigentums, der sich in der Charta ausschließlich auf dessen materielle Seite bezieht und den essentiellen persönlichkeitsrechtlichen Aspekt ignoriert. Die aufgeführten Mängel sind um so unverständlicher, als sie einen Rückfall hinter bereits anerkannte Positionen in wesentlich älteren Völkerrechtsverträgen darstellen. Die Deutsche Literaturkonferenz hofft, mit ihrer Stellungnahme zu erreichen, dass trotz der bereits erfolgten Verabschiedung der europäischen Grundrechtscharta die Diskussion um diese weitergeht, bis sie vielleicht eines Tages zu einer europäischen Verfassung reifen kann, in der das in der Präambel völlig zurecht an erster Stelle genannte gemeinsame kulturelle Fundament der europäischen Völkergemeinschaft auch in den Regelungen im Text zu Kultur und Kunst stärkere Berücksichtigung und präzisere Behandlung findet.

Um auf die Notlage der Hochschulbibliotheken aufmerksam zu machen, nahm die Deutsche Literaturkonferenz im letzten Jahr Gespräche zum Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf. Euroschwäche und Preissteigerungen hatten dazu geführt, dass in den Hochschulbibliotheken bis zu 30% der Abonnements für ausländische Fachzeitschriften gekündigt werden mussten. Die dadurch entstehenden und nicht wieder zu schließenden Lücken im Zeitschriftenbestand gefährden den Wissenschaftsstandort Deutschland.

Die im Gedenken an Karl Benjamin Preusker, den Gründer der ersten deutschen Bürgerbibliothek, 1995 gestiftete Preusker-Medaille wurde im Jahr 2000 Roswitha Kuhnert von den Städtischen Büchereien Leipzig verliehen. Die Deutsche Literaturkonferenz würdigte damit ihr bürgerschaftliches Engagement beim Aufbau neuer Strukturen des literarischen Lebens in den neuen Bundesländern und ihren hohen persönlichen Einsatz für die Lese- und Literaturförderung unter Kindern und Jugendlichen.

Im Berichtszeitraum fanden zwei Mitgliederversammlungen statt, am 20.10.2000 in Frankfurt a.M. und am 15.03.2001 in Bremen. Die Deutsche Literaturkonferenz vereint 23 Mitgliedsverbände und –institutionen. Sprecher des Vereins ist der Schriftsteller Jens Sparschuh, Stellvertreter des Sprechers Dr. Georg Ruppelt.


1.5.4 Kunstrat

Der Kunstrat hat am 15. Juni 2000 sowie am 22. März 2001 im Haus der Kultur in Bonn getagt und sich mit folgenden Themen intensiver beschäftigt:

Ausstellungshonorare

Am 7. November 2000 ist es auf Einladung der VG Bild-Kunst zwischen den Mitgliedern der Fachgruppe Bildende Kunst der IG Medien und des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) zu dem gemeinsam zu vertretenden Modell zu Ausstellungshonoraren gekommen. Dieses Modell orientiert sich bei der Berechnung der Ausstellungshonorare an den Eintrittsgeldern für Ausstellungen bzw. bei nicht Eintrittsgeld abhängigen Ausstellungen an fiktiven Eintrittsgeldern bzw. Pauschalverträgen. Der Kunstrat hat auf Vorschlag von Herrn Geldmacher in seiner Sitzung am 22. März beschlossen, dass in einer Arbeitsgruppe der Entwurf einer Stellungnahme des Kunstrates vorbereitet werden soll, insbesondere um sich mit den Bedenken der Museen und Kunstvereine zu befassen.

Folgerecht

Die Harmonisierung des Folgerechts in Europa, welche mit Nachdruck von den Künstlerverbänden im Kunstrat gefordert wurde, steht jetzt kurz vor der Realisierung. Der Kunsthandel wie auch die Künstlerverbände sehen zur Zeit keinen Handlungsbedarf für den Kunstrat in den europäischen Vermittlungsgesprächen, die durch die vom EU-Parlament beschlossenen Änderungen am gemeinsamen Standpunkt von Ministerrat und EU-Kommission erforderlich wurden. Zur Zeit wird insbesondere noch über die Übergangsfrist bis zur europaweiten Einführung des Folgerechts verhandelt. Mit dem Abschluss des Vermittlungsverfahrens ist nicht vor Juni zu rechnen.

Sprecherwahlen

Auf der Sitzung am 22.März wurden neue Sprecher und neue stellvertretende Sprecher im Kunstrat gewählt.

Wiedergewählt wurde Hans Wilhelm Sotrop (BBK).

Nachfolger von Bogislaw von Wentzel, der nicht mehr kandidierte, wurde Bernd Fesel (Bundesverband Deutscher Galerien).

Zu stellvertretenden Sprechern wurden Klaus Geldmacher (Fachgruppe Bildende Kunst der IG Medien, jetzt Ver.di) und Wolfgang Suttner Arbeitsgemeinschaft deutscher Kunstvereine) gewählt.

Mitarbeit in Fachausschüssen des Deutschen Kulturrates

Mitglieder des Kunstrates arbeiteten in folgenden Fachausschüssen des Deutschen Kulturrates, in der die inhaltliche Arbeit des Sprecherrates und dessen Stellungnahmen vorbereitet werden: Fachausschuss Kultur und Bildung, Fachausschuss Europa/Internationales, Fachausschuss Frauen in der Kultur, Fachausschuss Steuern, Fachausschuss Urheberrecht.


1.5.5 Rat für Baukultur

Der Rat für Baukultur hat im Berichtszeitraum neue Sprecherinnen und Sprecher gewählt. Das langjährige Sprecherratsmitglied, Jochen Seebach, stand nicht wieder für ein Amt zur Verfügung. Gewählt wurden als Sprecher: Dipl.-Ing Wolfgang Esser (Vereinigung freischaffender Architekten), Dr. Ulrich Schwarz (Bundesarchitektenkammer). Stellvertretende Sprecherinnen sind: Dipl.-Ing. Nicolette Baumeister (Bund Deutscher Architekten), Prof. Dr. Martina Nath-Esser (Bund Deutscher LandschaftsArchitekten), Dr. Claudia Schwalfenberg (Bundesarchitektenkammer). Die Geschäftsstelle wird weiterhin von Dipl.-Ing Wolfgang Esser ehrenamtlich geführt.

Der Rat für Baukultur hat im Berichtszeitraum seine Aktivitäten intensiviert und in mehreren Sektionssitzungen ein Arbeitsprogramm erstellt. Ein wichtiges Thema ist dabei die Frage des Denkmalschutzes.

Von großer Bedeutung, für die im Rat für Baukultur zusammengeschlossenen Verbände, ist die „Initiative Architektur und Baukultur“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Die im Rat für Baukultur vertretenen Verbände erhoffen sich von dieser Initiative eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Architektur und Baukultur. In anderen europäischen Ländern wie Finnland oder den Niederlanden besteht eine ausgeprägtere Diskussionskultur über Architektur und Stadtplanung, die sich wiederum in der Architektur und den Städten widerspiegelt. Mitglieder des Rates für Baukultur nehmen regelmäßig an den Veranstaltungen der „Initiative Architektur und Baukultur“ teil.


1.5.6 Sektion Design

Auch in der zurückliegenden Periode war die Arbeit der Sektion Design (Deutscher Designertag) im wesentlichen von der Wahrnehmung der Interessen der Designer bei Gesetzesvorhaben des Bundes geprägt sowie von der Förderung des Designs im Rahmen der "Design-Initiative der deutschen Wirtschaft".

Die Mitwirkung an der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) sowohl in der adhoc-Arbeitsgruppe „soziale Sicherung/Künstlersozialkasse“ des Deutschen Kulturrates als auch in direktem Kontakt mit dem Bundesministerium für Arbeit sowie den politischen Parteien war eine der wesentlichen Aktivitäten. Die jetzt vorliegende Novelle bringt gezielte Verbesserungen für die soziale Lage der Künstler und Publizisten. Ein Erfolg, an dem auch der Designertag seinen Anteil hat.

Ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben für den Deutschen Designertag ist das Urhebervertragsrecht. Dieses Gesetz hat eine große Zahl namhafter Verwerter urheberrechtlicher Leistungen als Gegner auf den Plan gerufen. Um hier gegenzusteuern, hat sich auf der Seite der Urheber eine „Initiative für die Reform des Urhebervertragsrechts“ gebildet, der zahlreiche Verbände und Institutionen der Urheber angehören, so auch der Deutsche Designertag. Obwohl die Bundesjustizministerin, Prof. Dr. Hertha Däubler-Gmelin, die Argumente der Urheber unterstützt, kommt dieses Gesetz nur sehr schleppend voran. Der Designertag wird sich weiterhin intensiv für die Realisierung dieses Gesetzes einsetzen.

Entsprechend dem Turnus von zwei Jahren fand im März 2001 eine weitere große Veranstaltung der „Design - Initiative der deutschen Wirtschaft“ statt. Und zwar in München, im Rahmen der Internationalen Handwerks-Messe IHM. Auch an der Vorbereitung dieses Projektes der Design-Initiative war der Designertag abermals intensiv beteiligt.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung in München mit dem Titel „Chance Design im Handwerk“ stand eine Ausstellung, in der 17 Handwerksbetriebe der unterschiedlichsten Gewerke aus ganz Deutschland ihre designorientierten Produkte und Dienstleistungen zeigten, abgerundet und eingebunden in beispielhafte Lösungen des Corporate Design. Diese als Wanderausstellung konzipierte Schau wird im Laufe des Jahres 2001 in verschiedenen deutschen Städten gezeigt. Ziel dieser Ausstellung ist es, das Handwerk für die Bedeutung des Designs als Wettbewerbsfaktor zu sensibilisieren und die Kooperation der Designer aller Fachrichtungen mit dem Sektor des Handwerks zu initiieren und zu fördern.


1.5.7 Sektion Film und Medien

Im zurückliegende Berichtszeitraum hat die Sektion versucht, nach der Aufnahme der neuen Mitgliedern im letzten Berichtszeitraum ein gemeinsames Arbeitsprogramm zu entwickeln. Dies ist aus terminlichen Gründen und aufgrund der größeren Spannbreite zum Teil divergierender Auffassungen noch nicht zu Stande gekommen. An den Gesprächen des Staatsminister für Kultur und Medien zum Bündnis für den Film haben sich alle Mitgliedsverbände beteiligt.

In der Diskussion um die Neuregelung der Urhebervertragsrechtes haben sich durchaus unterschiedliche Auffassungen und Prioritäten gezeigt. Da alle Mitglieder hiervon in unterschiedlicher Weise betroffenen sind, wird man nach Vorlage des Kabinettsentwurfes, der für Ende Mai erwartet wird, erneut versuchen auszuloten, inwieweit gemeinsame Diskussionen zu einem Klärungsprozess führen können.

Der Sektion gehören jetzt die nachfolgenden Mitgliedsverbände an:

1. Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm,
2. Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten e.V.,
3. Bundesverband der Fernseh- und Filmregisseure in Deutschland e.V.,
4. Bundesverband der mittelständischen Fernsehanbieter e.V. (BMF),
5. Bundesvereinigung des Deutschen Films e.V. (BUFI),
6. IG Medien, Fachgruppe Rundfunk/Film/Audiovisuelle Medien,
7. Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO).

Die jeweiligen Aktivitäten der Mitgliedsverbände auch nur in den wichtigsten Positionen aufzuführen, würde den Rahmen eines Sektionsberichtes sprengen.

Sektionssprecher sind nach den Wahlen im Vorfeld der letzten Sprecherratssitzung am 28. März Heinrich Bleicher-Nagelsmann (IG Medien in ver.di) und Christiane von Wahlert (SPIO). Stellvertretende Sprecher/Sprecherin sind Rolf Zitzlsperger (BMF) und Anna Köhler (BuFi).


1.5.8 Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung

Zwei Mal trafen sich die Sektionsmitglieder des Rates für Soziokultur und kulturelle Bildung im Berichtszeitraum. Neben der fachlich-diskursiven Unterstützung zentraler Themen des Kulturrates wie Künstlersozialkasse, Stiftungsrecht, kulturfreundliches Steuerrecht und kultureller Bildung im digitalen Zeitalter lag der Hauptaspekt der Sektionsarbeit darauf, der Soziokultur noch profunder als bisher zu profilieren und ihre unverzichtbare Bedeutung für die Gestaltung des Sozialen und Kulturellen in unserer Gesellschaft herauszustellen. Grundlage der Arbeit des Rates für Soziokultur und kulturelle Bildung ist die Aussage: „Soziokultur ist die Produktive Gestaltung menschlicher Existenz und des sozialen Wandels sowie streitbare Gesellschaftspolitik für Kunst und kulturelle Bildung“.

Die „Große Anfrage Soziokultur“ der CDU/CSU Fraktion, die Stellungnahmen der Sektionsmitglieder dazu, die Antwort der Bundesregierung im Sommer 2000 und die darauf folgende politische und öffentliche Debatte wurden als Chance genutzt, die gesellschaftspolitischen Potentiale dieses Arbeitsfeldes herauszustellen:
 die Leistungen der Soziokultur für kulturelle Vielfalt, Partizipation und für die Unterstützung der Künste bei der Auseinandersetzung mit zentralen Fragen menschlicher Existenz;
 ihre wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Relevanz;
 ihre Bedeutung im Hinblick auf die Förderung bürgerschaftlichen Engagements und für soziale Integration.

Als Anstoß für alle Leserinnen und Leser, die programmatische Diskussion nachzuvollziehen, sie auch mit eigenen Kommentaren fortzusetzen, ist im Folgenden ein Positionspapier des Rates für Soziokultur abgedruckt, welches dem damaligen Kulturstaatsminister Naumann mit der Bitte übermittelt wurde, diesen Text als normative Herausforderung an zukünftige Kulturpolitik in der Antwort der Bundesregierung zu berücksichtigen.


„Zur Aktualität der Soziokultur
Leitbegriffe haben die kulturelle Funktion, gesellschaftliche Diskurse und Kontroversen anzuregen, zu bündeln und ihnen eine Richtung zu geben. Der Leitbegriff „Soziokultur“ hat dies in der Kulturpolitik der Nachkriegszeit in besonderer Weise und auf jeder seiner möglichen Bedeutungsebenen geleistet:
 Als neue kulturpolitische Zielstellung in den siebziger Jahren, mit der vehement die bisherige Ausrichtung der Kulturpolitik als „Kulturpflege“ im Hinblick darauf kritisiert wurde, welche Bevölkerungsteile mit welchen Kunstangeboten „bedient“ wurden und welche nicht.
 Als Beschreibung eines sich dynamisch entwickelnden Praxisfeldes, das auf eigenständige Weise Kultur, Soziales, Kunst und Politik zu verknüpfen suchte und das mit der Forderung, Kulturpolitik und Kulturarbeit als Querschnittsaufgabe zu verstehen, sehr prononciert ernst machte.
 Als kulturtheoretischer Ansatz, der sowohl den kulturellen Bedürfnisse der „kleinen Leute“ und von Minderheitengruppen, aber auch experimentellen Kunstformen einen öffentlichen Ort geben wollte.

Unter „Soziokultur“, ablesbar etwa an der Zusammensetzung des Rates für Soziokultur im Deutschen Kulturrat, fanden sich daher sehr unterschiedliche Initiativen: Neue und alte Formen kultureller Bildung ebenso wie Organisationen einer fachübergreifenden Kulturarbeit, Organisationen neuer Kulturorte, neue Formen der Kulturvermittlung ebenso wie Gewerkschaften und international agierende Organisationen. Der kleinste gemeinsame Nenner war der, dass die Spartenorientierung der übrigen Sektionen als zu einengend empfunden wurde, selbst wenn es in der Folge bei vielen Mitgliedern im Deutschen Kulturrat – etwa in der kulturellen Bildungsarbeit – zu Überschneidungen zwischen dem Rat für Soziokultur und den anderen Sektionen gekommen ist.

Diese Botschaft des „Andersseins“ in Theorie, Konzeption und Praxis ist verstanden worden und hat zu vielen – oft fruchtbaren – Kontroversen über Aufgabe, Verständnis und Rolle der Kulturpolitik und des Kulturellen in der Gesellschaft schlechthin geführt. Einer dieser Streitpunkte betraf und betrifft die Rolle der Kunst in der Soziokultur. In der Tat ist es weniger ein sehr kunstimmanentes Verständnis, das die Soziokultur prägt: Auch Kunst ist ein sozialer Prozess, reflektiert gesellschaftliche Entwicklung, ist in Herstellung, Vermittlung und Rezeption in soziale Kontexte eingebunden, die wesentlich die Frage mitentscheiden, was „Kunst“ eigentlich ist. Oft genug bewegt sich der soziokulturelle Kunstbetrieb jenseits des Mainstreams. Allerdings ist darauf zu bestehen, dass auch diese Sichtweise von Kunst sich auf der Höhe der ästhetischen und kunsttheoretischen Diskussion befindet (zu erinnern ist etwa an A. C. Danto).

In den Jahrzehnten einer Etablierung und Anerkennung von „Soziokultur“ auf allen Ebenen – Kommunen, Länder, Bund – haben sich die Praxisfelder, die Gesellschaft, die politischen Diskurse natürlich verändert, so daß die Frage legitim ist: Taugt „Soziokultur“ heute noch als Zielkategorie, als Beschreibung eines abgrenzbaren Praxisfeldes oder als kulturtheoretische Kategorie?

Zur Beantwortung dieser Frage ist daran zu erinnern, welche Beiträge dieses Konzept und die damit verbundene Praxis für die Kultur- und Gesellschaftspolitik in Deutschland geleistet hat. Hier seien nur drei Errungenschaften erwähnt:

 Mit der Diskussion und Durchsetzung dieses Konzeptes ist seit den siebziger Jahren ein neues erweitertes Verständnis von kultureller Öffentlichkeit entstanden. Neue Kreise der Bevölkerung, die bislang wenig aktiv im Kontext der kulturpolitischen Diskussion waren, wurden mit ihren Interessen und Bedürfnissen zur Kenntnis genommen. Damit wurde zugleich der Kreis derjenigen, die aktiv am kulturellen Leben der Gesellschaft partizipieren, erheblich erweitert. Ein aktuelles Motto der Kulturförderpolitik, nämlich „Fördern, was es schwer hat“ (Sekretariat für gemeinsame Kulturarbeit, Wuppertal) wurde auf diese Weise schon früh praktiziert und zugleich auf neue Zielgruppen ausgedehnt zu dem Motto: „Fördern, wer es schwer hat“. Die Einrichtungen der Soziokultur wurden so zu kulturellen Kristallisationspunkten in den Stadtteilen, in denen sich auch im Hinblick auf eine politische Interessenartikulation viele Gruppen treffen konnten. Dieser Prozess wird heute unter dem Topos einer lebendigen Zivilgesellschaft diskutiert und für allgemein wünschenswert gehalten.

 Auch im Management soziokultureller Einrichtungen ist eine Vorarbeit geleistet worden, der heute – und in Zukunft – erhebliche Relevanz zugesprochen wird: die Einbeziehung Ehrenamtlicher und eine starke Betonung der Selbstverwaltung. Dies hat damit zu tun, dass soziokulturelle Einrichtungen und Projekte meist im sogenannten „Dritten Sektor“, also zwischen Staat und Markt angesiedelt sind.

 Ein letzter Punkt betrifft die Frage danach, wen soziokulturelle Angebote erreichen. Sicherlich gab es in der Anfangszeit die Vorstellung, dass „Soziokultur“ ein einheitliches Dach für alle diejenigen sein könnte, die sich in „traditionellen“ Kultureinrichtungen und -praxen nicht zu Hause fühlen. „Soziokultur“, so musste man jedoch feststellen, funktioniert genau so, wie es der bedeutende französische Soziologe P. Bourdieu für alle kulturellen Erscheinungen belegt hat: Sie führt bestimmte Gruppen zusammen, sie trennt aber auch gesellschaftliche Gruppen. Auch Soziokultur bietet keine „Kultur für alle“, wenn hiermit eine einheitliche Vorstellung dessen gemeint ist, was „Kultur“ bedeuten soll.

Doch ist mit dieser all zu universalistischen Vorstellung von (Sozio-)Kultur ihr ursprüngliches Anliegen nicht obsolet geworden: Nämlich Orte anzubieten für solche Gruppen und Ziele, die es schwer haben, in der Gesellschaft – und vor allem, in anderen Kultureinrichtungen – einen Ort zu bekommen und damit eine Anerkennung ihres Lebensstils zu finden. Im Gegenteil, hier macht die Soziokultur auch heute politisch und praktisch nachvollziehbar, was die Kulturtheorie seit längerem lehrt: „Kultur“ ist ein Pluralitätsbegriff. Wir müssen heute von einer Vielzahl von Kulturen ausgehen. Dadurch ergibt sich jedoch gesellschaftspolitisch die Notwendigkeit, Formen zu finden, diese Kulturen zueinander in Beziehung zu setzen. Dies ist insbesondere eine aktuelle kulturpolitische Aufgabe: Den Diskurs zwischen Kulturen so zu ermöglichen, dass Vielfalt und mögliche Gemeinsamkeit gleichermaßen zu ihrem Recht kommen. Speziell ist es notwendig, Kulturen marginalisierter Gruppen Gehör zu verschaffen. Dieser alte soziokulturelle Ansatz, politisch gegen Marginalisierung insbesondere dadurch anzugehen, dass man Öffentlichkeit schafft, ist nach wie vor aktuell.

Wie aktuell die klassische Idee einer solchen Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik ist, zeigt auch ein Blick auf die kulturpolitische Diskussion in der UNESCO und im Europa-Rat. Beide Organisationen haben in den vergangenen Jahren umfangreich begründete kulturpolitische Konzepte vorgelegt, die den alten (weiten) Kulturbegriff der Weltkonferenz für Kulturpolitik in Mexiko 1982 bestätigen (Kultur als Künste und als Lebensweise) und die insbesondere die Gefahren der Benachteiligung, der Ausgrenzung von einer Teilhabe in den Mittelpunkt stellen. Es geht also auch weiterhin um Partizipation und Integration. Allerdings wird auch hier eine theoretische Erkenntnis praktisch wirksam: Gerade kulturelle Integration ist keine Assimilation unter eine einheitliche Vorstellung von Gesellschaft und Kultur, sondern eine „sanfte“ Form eines Umgangs mit Vielfalt. „Our Creative Diversity“ ist daher der Titel der wichtigsten programmatischen Schrift auf UNESCO-Ebene. Allerdings: Diese Aktualität eines gesellschaftspolitisch sensiblen Verständnisses von Kunst, Kultur und Kulturpolitik wird in anderen Ländern, wird im Europa-Rat und in der UNESCO nicht mit dem Begriff der Soziokultur verhandelt. All dies ist vielmehr (normatives) Verständnis dessen, was Kulturpolitik insgesamt zu leisten hat: Kulturpolitik ist Soziokulturpolitik.

Damit wird die normative Aufladung des Soziokulturkonzeptes überhaupt nicht gemindert, sondern vielmehr verstärkt. Und dies ist die kulturpolitische Herausforderung für die zukünftige deutsche Kulturpolitik insgesamt, bei der das Etikett fast gleichgültig ist. Der Rat für Soziokultur kann hier sein Selbstverständnis finden. Dazu ist es aber nötig, jenseits bestimmter Überforderungen, die nur aus dem Klima der siebziger Jahre zu erklären sind, die eigene Praxis und das eigene Konzept von Kultur und Kulturpolitik zu reflektieren. Dazu gehört auch die Einsicht in die Milieubezogenheit der eigenen Angebote. Aber dies muss nicht „Naturgesetz“ bleiben, sondern kann und muss immer wieder aufgebrochen werden. Nur: Im Selbstlauf geschieht dies nicht. Dies bedarf einer gezielten Praxis auf der Grundlage einer Einsicht in die Funktionsweise von „Kultur“ und in die gesellschaftliche Wirkungsweise der Künste. Bedarf an einer solchen Theorie und Praxis wird es auch dann noch geben, wenn die bereits begonnenen Öffnungsprozesse der klassischen Kulturbereiche weiter voran schreiten.“

1.6 Die Fachausschüsse

Zur Zeit arbeiten im Deutschen Kulturrat sechs Fachausschüsse. Sie sind auf Dauer angelegt. Ihre Mitglieder wurden von den Sektionen entsandt und vom Sprecherrat des Deutschen Kulturrates bestätigt. Die Einrichtung eines siebten Fachausschusses zum Thema „Bürgerschaftliches Engagement/Ehrenamt“ wurde vom Sprecherrat in seiner Sitzung vom 28.03.2001 beschlossen. Der Ausschuss wird sich voraussichtlich nach der Bestätigung der Mitglieder durch den Sprecherrat nach der Sommerpause konstituieren.

Aktiv sind die Fachausschüsse:

 Europa/Internationales,
 Frauen in der Kultur,
 Kultur und Bildung,
 Medien,
 Steuern,
 Urheberrecht.

Zusätzlich zu den Fachausschüssen arbeiten adhoc-Arbeitsgruppen des Deutschen Kulturrates. Die Mitglieder der adhoc-Arbeitsgruppen werden vom Vorstand berufen. Adhoc-Arbeitsgruppen sind nicht auf Dauer angelegt. Sie widmen sich einem aktuell anstehenden Thema. Hat das Thema seine aktuelle Relevanz verloren, lösen sich die adhoc-Arbeitsgruppen wieder auf.

Im Berichtszeitraum sind folgende adhoc-Arbeitsgruppen zusammengetreten:

 adhoc-Arbeitsgruppe Soziale Sicherung/Künstlersozialkasse,
 adhoc-Arbeitsgruppe GATS 2000.

Die Mitglieder der Fachausschüsse und der adhoc-Arbeitsgruppen sowie deren Vorsitzende sind im Anhang zu finden.


1.6.1 Fachausschuss Europa/Internationales

Am 20.09.2000 trat der Fachausschuss Europa/Internationales unter der Leitung seines Vorsitzenden Rolf Zitzlsperger im Haus der Kultur in Bonn zusammen. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Diskussion um die EU-Grundrechtscharta. Die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Sektionen des Deutschen Kulturrates sowie externen Expertinnen und Experten begrüßten zwar im Grundsatz die Erarbeitung einer EU-Grundrechtscharta, das vorgelegte Tempo, die mangelnde Beteiligung von Verbänden und das vorgelegte Ergebnis wurde jedoch scharf kritisiert. Zu Gast in der Sitzung war Dr. Olaf Schwenke, langjähriges Mitglied des Europäischen Parlaments. Er verwies darauf, dass die EU-Grundrechtscharta hinter bereits Erreichtes auf der kulturpolitischen Ebene in Europa zurückgefallen ist.

Nach ausführlicher Diskussion des Entwurfs der EU-Grundrechtscharta hat der Ausschuss eine Stellungnahme vorbereitet, die dem Sprecherrat am 12.10.2000 zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt wurde (siehe hierzu: Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates).


1.6.2 Fachausschuss Frauen in der Kultur

Der Fachausschuss Frauen in der Kultur hat im Berichtszeitraum an der Stellungnahme „Wirtschaftsförderung für Frauen in Kunst und Kultur“ weiter gearbeitet. Aktuell werden die Anregungen aus dem Sprecherrat des Deutschen Kulturrates durch den Fachausschuss Frauen in der Kultur in den Entwurf der Stellungnahme eingearbeitet.


1.6.3 Fachausschuss Kultur und Bildung

Der Fachausschuss Kultur und Bildung hat im Berichtszeitraum die Arbeit an der Stellungnahme „Kulturelle Bildung im digitalen Zeitalter“ abgeschlossen. Nachdem die Sitzungen im letzten Berichtszeitraum hauptsächlich der Verständigung im Ausschuss über die Grundaussagen dienten, wurde in der Sitzung am 03.05.2000 unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden, Prof. Dr. Max Fuchs, der Text der Stellungnahme zur Vorlage für den Sprecherrat fertiggestellt.

Die Stellungnahme stellt für den Ausschuss das Fundament für weitere, jetzt speziellere Stellungnahmen z.B. zur Frage der Weiterbildung dar. Wesentliche Aussage der vorliegenden Stellungnahme ist die besondere Aufgabe und Chance der kulturellen Bildung in der Vermittlung von Medienkompetenz. Weiter wird darauf verwiesen, dass die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur immer auch ein Gegengewicht zu den virtuellen Welten darstellen kann. Die Stellungnahme wurde vom Sprecherrat in der Sitzung am 14.06.2000 verabschiedet (siehe hierzu: Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen).

Weiter wurden im Fachausschuss die erzielten Zwischenergebnisse des Projektes „Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Künste – Anforderungen, Entwicklungen und Qualifikationen“ vorgetragen und erörtert (siehe hierzu: Kapitel 7 Die Projekte des Deutschen Kulturrates).


1.6.4 Fachausschuss Medien

Im Berichtszeitraum trafen sich die Mitglieder des Fachausschusses Medien einmal, am 23.01.2001, unter der Leitung ihres Vorsitzenden, Heinrich Bleicher-Nagelsmann, in Berlin.

Vorrangiges Thema in der Fachausschusssitzung war die aktuelle Situation der Deutschen Welle und die künftige Entwicklung. Rolf Bolwin, das vom Deutschen Kulturrat entsandte Rundfunkratsmitglied in der Deutschen Welle, berichtete ausführlich über die Programmentwicklung der Deutschen Welle, über den Umgang mit den Mittelkürzungen bei der Deutschen Welle und die anstehende Intendantenwahl (siehe hierzu auch: Kapitel 3 Die Vertretung des Deutschen Kulturrates in externen Gremien). Die Fachausschussmitglieder sahen mit Sorge, dass die Programmreform der Deutschen Welle zu einer Verkürzung der Programmanteile für Kultur geführt hat.

Heinrich Bleicher-Nagelsmann, für den Deutschen Kulturrat Mitglied des Programmausschusses von RTL, erstattete Bericht über seine Arbeit (siehe hierzu auch: Kapitel 3 Die Vertretung des Deutschen Kulturrates in externen Gremien). Ein wichtiges Anliegen seiner Arbeit ist, RTL dafür zu sensibilisieren, dass Kultur durchaus auch für ein breites Publikum in unterhaltsamer Weise angeboten werden kann.

Daneben diskutierte der Ausschuss über die künftige Medienordnung und die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Programmangebot. Bei den Anwesenden bestand Einigkeit, dass der öffentlich-rechtlich Rundfunk ein bedeutender Programm- und Kulturanbieter ist und seine Rolle erhalten bleiben muss.


1.6.5 Fachausschuss Steuern

Der Fachausschuss Steuern des Deutschen Kulturrates traf sich im Berichtszeitraum unter der Leitung seines Vorsitzenden RA Dr. Carl-Heinz Heuer am 08.12.2000 und am 07.02.2001 jeweils in Berlin zu einer Sitzung. Im Mittelpunkt beider Sitzungen stand die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstlerinnen und Künstler, die so genannte Ausländersteuer, sowie die Erarbeitung eines Entwurfs für ein Kulturinnovationsgesetz.

Mit Blick auf die Frage der so genannten Ausländersteuer erarbeitete der Fachausschuss Steuern in seiner Sitzung am 08.12.2000 die Resolution „Den Kulturaustausch sichern – die Ausländersteuer reformieren! - Deutscher Kulturrat fordert grundlegende Reform der Besteuerung ausländischer Künstler“ (siehe hierzu: Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates). Mit dieser Resolution wird zum Ausdruck gebracht, dass die geplante Absenkung der so genannten Ausländersteuer von 25% auf 20% zum 01.01.2003 zwar zu begrüßen ist, jedoch keine grundsätzliche Verbesserung darstellt. Nicht akzeptabel ist, dass selbständige ausländische Künstler und unselbständige ausländische Künstler, die vorübergehend in Deutschland arbeiten, ungleich behandelt werden.

In der Sitzung am 07.02.2001 hat der Fachausschuss Steuern einen konkreten Vorschlag ausgearbeitet, wie künftig die Besteuerung ausländischer Künstler, die vorübergehend in Deutschland arbeiten aussehen könnte. In der Stellungnahme „Besteuerung ausländischer Künstler angemessen und unbürokratisch gestalten! - Deutscher Kulturrat unterbreitet Vorschläge zur grundlegenden Reform der Besteuerung ausländischer Künstler“ (siehe hierzu: Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates) wird dieser Vorschlag ausgeführt. Wichtigstes Anliegen war bei der Erarbeitung der Stellungnahme ein praktikables Modell zu entwickeln, das möglichst wenig Verwaltungsaufwand verursacht sowie für Veranstalter und Künstler einfach zu handhaben ist.

Ein längerfristiges Vorhaben des Fachausschusses Steuern ist die Erarbeitung eines Vorschlags für ein „Kulturinnovationsgesetz“. Der Vorschlag für ein „Kulturinnovationsgesetz“ knüpft an die Tradition der steuerpolitischen Vorschläge des Deutschen Kulturrates an, in denen bereits seit vielen Jahren konkrete Vorschläge zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Künstler, die Kulturwirtschaft, Kultureinrichtungen sowie die private Kulturförderung aufgeführt werden.


1.6.6 Fachausschuss Urheberrecht

Im Mittelpunkt der Diskussion des Fachausschusses Urheberrecht des Deutschen Kulturrates stand der so genannte Professoren-Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ (Urhebervertragsrecht). Bundesjustizministerin Prof. Dr. Däubler-Gmelin hatte bereits vor der Bundestagswahl 1998 angekündigt, dass sie sich des Themas Urheberrecht annehmen würde.

Auf Einladung des Fachausschussvorsitzenden, Prof. Dr. Ferdinand Melichar, hat sich der Ausschuss am 08.06.2000 und am 06.07.2000 mit dem Professoren-Entwurf befasst.

Prof. Dr. Adolf Dietz, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, einer der Autoren des Professoren-Entwurfs, stellte am 08.06.2000 dem Fachausschuss den Entwurf vor und erläuterte die Grundgedanken. Sehr kontrovers wurde im Ausschuss die Frage diskutiert, wie künftig eine Mindestvergütung ausgehandelt werden sollte.

Die Erörterung dieser Frage wurde in der Fachausschusssitzung am 06.07.2000 fortgeführt. Neben Prof. Dr. Dietz nahm als weiterer Autor des so genannten Professoren-Entwurfs Prof. Dr. Wilhelm Nordemann, Humboldt-Universität Berlin, an der Ausschusssitzung teil. Auch in dieser Sitzung wurden die Themen „Mindestvergütung“ und „angemessene Vergütung“ sehr engagiert diskutiert. Im Fachausschuss kristallisierte sich die Position heraus, dass ein Urhebervertragsrecht sowohl für die Urheber- als auch die Verwerterseite sinnvoll sein kann. Der vorliegende so genannte Professoren-Entwurf wurde von den anwesenden Ausschussmitgliedern als verbesserungsbedürftig erachtet.

Die Erarbeitung einer Stellungnahme für den Deutschen Kulturrat wurde vom Ausschuss zurückgestellt, da noch keine gemeinsame substanzielle Kompromisslinie vereinbart werden konnte.


1.6.7 adhoc-Arbeitsgruppe soziale Sicherung/Künstlersozialkasse

Die adhoc-Arbeitsgruppe soziale Sicherung/Künstlersozialkasse hat sich im Berichtszeitraum regelmäßig getroffen und zwar am 18.07.2000, am 04.09.2000 und 06.02.2001. Die Leitung der Arbeitsgruppe hatte der Stellvertretende Vorsitzende, Bogislav von Wentzel, inne. Arbeitsschwerpunkt der adhoc-Arbeitsgruppe war die Begleitung des Gesetzgebungsprozesses zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“.

In der Sitzung vom 18.07.2000 wurden die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorgelegten Eckpunkte für die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes beraten. In der Sitzung wurde ein Schreiben an die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erarbeitet. Ziel des Schreibens war es, darzulegen, dass für beide Seiten, Versicherte und Verwerter, Verbesserungen eingeführt werden müssen.

Am 04.09.2000 wurde der von der Bundesregierung vorgelegte erste Entwurf für das „Zweite Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ besprochen. Eine Stellungnahme zu diesem Entwurf wurde erarbeitet (siehe hierzu: Kapitel 8 Positionen, Resolutionen und Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates). Vom Ausschuss wurde begrüßt, dass die Bundesregierung die Vorschläge des Deutschen Kulturrates zur Verbesserung der sozialen Absicherung der Künstlerinnen und Künstler angenommen hat. Bedauert wurde, dass die Vorschläge zur künftigen Aufbringung des so genanten Arbeitgeberanteils keine Berücksichtigung gefunden haben.

Die vorerst letzte Sitzung der adhoc-Arbeitsgruppe fand am 06.02.2001 statt. Der Gesetzesentwurf zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes wurde von den Anwesenden noch einmal gründlich beraten. Darüber hinaus trug Stefan Liebing, Bundesvereinigung der Blas- und Volksmusikverbände, die Vorschläge seines Verbandes zum Umgang mit der Künstlersozialabgabe in den Verbänden der Laienorchester vor.


1.6.8 adhoc-Arbeitsgruppe GATS 2000

Aufgrund der aktuell anstehenden GATS 2000- Verhandlungen hat der Vorstand des Deutschen Kulturrates eine adhoc-Arbeitsgruppe GATS 2000 eingesetzt. Die Leitung der Arbeitsgruppe hat der Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Kulturrates, Heinrich Bleicher-Nagelsmann, übernommen.

Am 13.02.2001 fand das erste Treffen der Arbeitsgruppe statt. Als erste entscheidende Forderungen an die GATS-Verhandlungen kristallisierten sich bei der ersten Sitzung heraus: freier Zugang zur Information; Erhalt der Buchpreisbindung; uneingeschränktes Bestimmungsrecht der Rechteinhaber über die Nutzung ihrer kreativen und sonstigen Leistungen; hohes Niveau des Urheber- und Leistungsschutzrechtes als Anreiz für kreative Tätigkeit verbunden mit dem Grundsatz der Inländerbehandlung, also dem Schutz ausländischer Kreativer auf Basis zumindest der bestehenden urheber- und leistungsschutzrechtlichen Konventionen; Sicherung des Bestimmungslandprinzips: Urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützte Inhalte müssen dort lizenziert werden, wo sie "konsumiert" werden; Sicherung des Grundsatzes der EU-weiten Erschöpfung des Verbreitungsrechts (keine internationale Erschöpfung); keine Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes auf Online-Lieferungen geschützter Leistungen; "Null-Option" für Zölle bei Kulturgütern und Kulturdienstleistungen; Zugangsbarrieren für nationale Märkte müssen abgebaut werden (solche Barrieren finden sich häufig im mangelnden Urheberrechtsschutz); Wahrung von Ausnahmetatbeständen für Institutionen, die dem öffentlichen Interesse dienen.

In der zweiten Sitzung am 27.02.2001 wurden die Fragen der ersten Sitzung vertiefend behandelt und der Entwurf einer Stellungnahme erstellt. Die Stellungnahme liegt aktuell dem Fachausschuss Urheberrecht des Deutschen Kulturrates zur weiteren Beratung vor.