Gemeinsame Presseerklärung von GDBA, VdO und BÜHNENVEREIN: Für die Beschäftigten an deutschen Theatern wird es ab Oktober 2017 Tarifregelungen geben, die erstmals Mindestgagen bei Gastverträgen für Vorstellungen und für Proben vorsehen. Über die für Gastverträge geltenden Regelungen haben sich am 2. Mai 2017 die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) mit dem Deutschen Bühnenverein als Arbeitgeberverband bei ihren Manteltarifverhandlungen geeinigt.
Im Einzelnen beinhalten die getroffenen Vergütungsregelungen eine Mindestgage von 200 Euro pro Vorstellung – für die Übernahme kleiner Rollen oder Partien ist eine Abweichung von bis zu 25 Prozent möglich. Darüber hinaus wurde eine Probengage von mindestens 90 Euro für volle Probentage vereinbart, für halbe Probentage fallen 60 Euro an. Die Mindestgage für Doppelvorstellungen beträgt 150 Prozent der Mindestgage für eine Einzelvorstellung.
Außerdem wurden die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung einer Zuwendung – also Urlaubs- und Weihnachtsgeld – wesentlich verbessert. Anders als nach der gegenwärtigen Regelung können nun Beschäftigungsmonate aus zwei Spielzeiten zusammengerechnet werden, um die nötige Anspruchs-Voraussetzung von neun Monaten Beschäftigungszeit an derselben Bühne zu erfüllen. Bisher mussten diese neun Monate Beschäftigung in einer Spielzeit erbracht werden, um eine Zuwendung zu erhalten.
Schließlich konnten sich die Tarifparteien auf eine Regelung verständigen, die künftig Rechtssicherheit für Befristungen von auf der Basis des Tarifvertrags NV Bühne abgeschlossenen Arbeitsverträgen schafft. Hierbei geht es insbesondere um Krankheits- und Elternzeitvertretungen.
Der Vereinbarung müssen die Gremien der Tarifparteien noch zustimmen.
Gemeinsame Presseerklärung von GDBA, VdO und BÜHNENVEREIN: