Luxemburg (dpa) - Im jahrzehntelangen Sampling-Streit zwischen den Elektropop-Pionieren Kraftwerk sowie dem Komponisten und Produzenten Moses Pelham hat ein wichtiger EU-Gutachter die Urheber-Position gestärkt. Die Kopie und der Gebrauch von Teilen eines Tonträgers in einem anderen Lied (Sampling) sei ein Eingriff in die Rechte des Herstellers und ohne dessen Erlaubnis zu verbieten.
Das befand der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar, am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-476/17).
Der Streit zwischen Kraftwerk und Pelham läuft vor deutschen Gerichten schon seit etwa 20 Jahren durch alle Instanzen. Es geht um einen Rhythmus aus dem Kraftwerk-Titel «Metall auf Metall» von 1977. Pelham hatte 1997 eine Zwei-Sekunden-Sequenz ohne Erlaubnis benutzt und in Endlosschleife unter den Song «Nur mir» mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter verklagte Pelham daraufhin.
2016 hatte das Bundesverfassungsgericht die Kunstfreiheit gestärkt und das vom Bundesgerichtshof (BGH) verhängte Verbot des Setlur-Songs gekippt. Die BGH-Richter verwiesen den Fall nach Luxemburg. Für die Musikbranche hat der Streit eine grundsätzliche Bedeutung. Denn Sampling ist in Hip-Hop und Rap ein seit langem gängiges Stilmittel.
Nach Ansicht Szpunars müssen Rechteinhaber vor dem Sampling immer um Erlaubnis gebeten werden. Dies verstoße nicht gegen die in der Charta der EU-Grundrechte verankerte Freiheit der Kunst. Für ein Sample eine Lizenz erwerben zu müssen, schränke die Kunstfreiheit nicht in einem Maß ein, das über die gewöhnlichen Zwänge des Marktes hinausgehe. Die Einschätzung des Gutachters ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.