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Forum Veranstaltungswirtschaft: Sozialversicherungsbeiträge müssen weiterhin gefördert werden

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Bis zum 30. Juni 2021 übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber:innen normalerweise für ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit zahlen müssen. Bis zum Jahresende 2021 sollen die Beiträge danach nur noch zur Hälfte erstattet werden. Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert die Verlängerung der vollständigen Erstattung bis Ende 2021.

Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Das Forum Veranstaltungswirtschaft hat in zahlreichen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über eine Sonderlösung für besonders betroffene Branchen verhandelt. „Unser Vorschlag ist es, dass die Bundesagentur für Arbeit zumindest bis Ende des Jahres 2021 für Arbeitgeber:innen der Veranstaltungswirtschaft die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin in voller Höhe erstattet“, sagt Marcus Pohl, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen der Veranstaltungswirtschaft (isdv). „Hingewiesen haben wir unter anderem auf die verheerenden Auswirkungen für die Unternehmen und ihre Angestellten sowie auf die Entwicklung des Fachkräftemangels in unserer Branche.“

Leider hat das BMAS inzwischen mitgeteilt, dass es bei dem Beschluss bleibe, dass ab 1. Juli 2021 nur noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werde. Für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft würden jedoch im Falle einer Weiterbildungsmaßnahme die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen. Diese Möglichkeit bestand allerdings schon vor der Anfrage des Forums Veranstaltungswirtschaft. Darüber hinaus verwies das Ministerium auf die Hilfen der Überbrückungshilfe III.

Fehlendes Verständnis für die Veranstaltungswirtschaft

„Aus Sicht des Forums Veranstaltungswirtschaft ist diese Entscheidung verheerend, da sie in der durch die Krise so besonders betroffenen Veranstaltungsbranche zwangsläufig zahlreiche Kündigungen zur Folge haben wird“, sagt Jens Michow, Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). „Bereits der Verweis auf die Überbrückungshilfe III zeigt, dass die unvergleichliche Notlage unseres Wirtschaftszweigs und der von ihm abhängigen Arbeitnehmer:innen immer noch nicht hinreichend deutlich zu sein scheint. Im Übrigen wird verkannt, dass die Überbrückungshilfe III nur bis zum Juni 2021 läuft.“

Sonderlösungen für Sicherung von Arbeitsplätzen

„Zwar wird in der öffentlichen Diskussion gerade intensiv über eine Öffnungsstrategie verhandelt“, sagt Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik (VPLT). „Sie betrifft aktuell jedoch vor allem Branchen wie den Einzelhandel. Auch mit einem schrittweisen Wiederanlauf werden wir aufgrund der langen Vorlaufzeiten und den Kapazitätseinschränkungen vor allem bei größeren Veranstaltungen in 2021 in vielen Bereichen noch nicht wirtschaftlich arbeiten können. Die Belastung für die Veranstaltungswirtschaft wird weiterhin enorm hoch bleiben. Nach wie vor gilt daher unsere Forderung nach einem großen Sonderprogramm für die Veranstaltungswirtschaft.“

„Eine solche spezifische Sonderlösung ist darüber hinaus nun auch im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge möglich“, ergänzt Axel Ballreich, erster Vorsitzender der Live-Komm, der Verband der Musikspielstätten in Deutschland. „Ihre volle Erstattung, die für unsere Veranstaltungsbranche zumindest bis Ende des Jahres 2021 weiterläuft, wäre ein wichtiges Signal und eine sinnvolle finanzielle Unterstützung. Wir benötigen diese Maßnahmen dringend zum Überleben der Unternehmen und für das Sichern von Tausenden Arbeitsplätzen im sechstgrößten Wirtschaftszweig Deutschlands.“


Das Forum Veranstaltungswirtschaft ist die Allianz fünf maßgeblicher Verbände des Wirtschaftsbereichs: dem  BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.), dem  EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.), der  ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft), dem  LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) und dem VPLT (Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V). Ziel der Allianz ist es, Netzwerke, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, um damit und durch einen gemeinsamen Auftritt bei der politischen Lobbyarbeit noch schlagkräftiger zu sein. Der Zusammenschluss der wesentlichen Sektoren der Veranstaltungswirtschaft versteht sich ausdrücklich nicht als Dachverband. Jede:r Partner:in vertritt die spezifischen Interessen seiner Mitglieder auch weiterhin unmittelbar. Die Schnittmengen der politischen Erwartungen der diversen Sektoren, wie der Kultur-, Kongress- und Tagungsveranstalter:innen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungsdienstleister:innen und Schaustellerbetriebe sowie Hersteller:innen und Händler:innen von Event-Technik, sind jedoch groß und alle Teilbranchen sind eng miteinander verzahnt. Daher wird durch den Schulterschluss der Verbände die Wahrnehmung des Wirtschaftszweigs durch Politik und Öffentlichkeit erheblich erhöht. https://forumveranstaltungswirtschaft.org/

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