Berlin - Schauspieler bekommen künftig schneller Arbeitslosengeld. Eine entsprechende Regelung beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Die Änderung sieht vor, dass Arbeitnehmer, die durch Engagements für Projekte überwiegend befristet beschäftigt sind, in Zukunft nur noch sechs statt bisher zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben müssen, wenn sie Arbeitslosengeld bekommen wollen.
Die Bundesregierung will damit vor allem Schauspieler besser schützen und auf «veränderte Beschäftigungsformen» im Kultursektor reagieren. Kulturstaatsminister Bernd Neumann sagte, damit werde sich die finanzielle Absicherung der Künstler deutlich verbessern. Die Höchstdauer von Kurzarbeitszeiten sei von vier auf sechs Wochen heraufgesetzt worden und auch längere Beschäftigungsverhältnisse würden angerechnet, sofern sie «nicht mehr als die Hälfte der relevanten Beschäftigungszeit» ausmachten. Zudem entfalle die «Ruhephase» bis zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes. «Damit kommt es nicht wie zunächst vorgesehen zu einer unnötigen Wartezeit für die Beschäftigten», erläuterte Neumann.
Die Regel kommt jedoch nur Beschäftigten zugute, deren Jahreseinkommen unter dem Durchschnittsverdienst von derzeit 30 240 Euro pro Jahr liegt.
Das Gesetz ist laut dem Staatsminister zunächst auf drei Jahre befristet. Die Regelungen seien deshalb bereits bald auf ihre Effektivität und eventuelle Nachbesserungen hin zu prüfen, sagte er.