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Längeres Urheberrecht für «ausübende Künstler»

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Berlin - Musiker, Sänger, Komponisten und Texter profitieren in Zukunft 20 Jahre länger als bisher von den Aufnahmen ihrer Lieder. Der Bundestag verlängerte am späten Donnerstagabend den Urheberschutz von «ausübenden Künstlern» von 50 auf 70 Jahre.

 

Bei Musikstücken mit Text setzt die 70-jährige Schutzfrist sogar erst nach dem Tod des am längsten lebenden Urhebers ein. Mit der Reform setzt der Bundestag eine entsprechende EU-Richtlinie um. Bislang erloschen die Rechte auf das Werk 50 Jahre nach der Veröffentlichung der jeweiligen Aufnahme.

 

Erläuterungen zur Thematik s. auch: Gefährliches Drehen an sensibler Schraube von Jens-Uwe Völmecke

und

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

 

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