Dresden - Sachsen verdient als Erbe am DDR-Kultsong «Am Fenster» von City mit. Im vorigen Jahr seien dem Freistaat rund 10 000 Euro an Tantiemen und Lizenzgebühren zugeflossen, teilte das Finanzministerium in Dresden mit.
Sachsen sei durch eine sogenannte Fiskalerbschaft zu diesen Einnahmen gelangt. Der Staat als Erbe kommt immer dann ins Spiel, wenn ein Mensch keine Verwandten oder keinen Partner hatte oder diese die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Dem Liedtext von «Am Fenster» liegt ein Gedicht der Lyrikerin Hildegard Maria Rauchfuß zugrunde. Sie starb 2000 in Leipzig. Der Freistaat Sachsen erbte ihren Nachlass.
Im Jahr 2021 seien Sachsen 1111 Fiskalerbschaften zugeflossen, teilte das Ministerium mit. Das seien 46 weniger als im Jahr davor gewesen. Seit 2016 bewege sich die Zahl der Fälle auf relativ gleichbleibendem Niveau zwischen 1100 und 1200 pro Jahr. 2003 seien es noch 518 Fiskalerbschaften gewesen.
Unterm Strich mache das Land mit seinen Erbschaften keine großen Gewinne. «In vielen Fällen ist der vorhandene Nachlass wenig werthaltig bis wertlos», so das Ministerium. «In etwa 20 Prozent der Fälle erbt der Freistaat Immobilien - Häuser, Garagen, Kleingärten oder auch Gasthöfe, die meist überschuldet sind. Die Kosten für Unterhaltung oder Entsorgung der Erbschaften sind meist höher als das, was durch eine Veräußerung zu erzielen ist.» Auch Schulden, alte Autos und vermüllte Wohnungen landeten nicht selten beim Land.
2020 habe der Freistaat 4,78 Millionen Euro aus Erbschaften eingenommen. Zugleich habe er aber 2,35 Millionen für die Nachlassabwicklung sowie Kosten für die Sicherung von Immobilien ausgeben müssen. Dazu kämen 1,7 Millionen Euro Personalkosten bei der Nachlassabwicklung. Zahlen für 2021 lagen noch nicht vor. Letztlich sei es das Ziel, beim Thema Fiskalerbschaften eine «schwarze Null» zu halten.
Laut Finanzministerium gibt es aber auch immer wieder besondere Nachlässe. So sei schon eine Villa im 40er-Jahre-Stil inklusive einer umfangreichen Schellackplattensammlung und eines Oldtimers an Sachsen gegangen. In einem Fall sei eine Immobilie sogar zurückgekehrt: Der Freistaat hatte eine ererbte Immobilie veräußert, und als deren Käufer starb, blieb wieder nur der Staat als Erbe.