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Sampling-Urteil: EuGH setzt Klang-Kopierern enge Grenzen
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Sampling-Urteil: EuGH setzt Klang-Kopierern enge Grenzen

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Luxemburg - Seit gut 20 Jahren wird um zwei Sekunden Musik erbittert gestritten. Durfte Pop-Produzent Moses Pelham eine winzige Sequenz aus einem Kraftwerk-Stück verwenden? Der Europäische Gerichtshof hat sich nun in der Sache geäußert. Und beide Seiten sehen sich als Sieger.

Bäng-dänge-däng-däng: Seit 20 Jahren streiten sich Elektromusik-Pioniere der Düsseldorfer Gruppe Kraftwerk mit dem Popmusik-Produzenten Moses Pelham um diesen zwei Sekunden langen Klangschnipsel. Nun hat sich der Europäische Gerichtshof mit der Sache befasst und dem Kopieren von Musiksequenzen, dem sogenannten Sampling, enge Grenzen gesetzt. Auch das Verwenden sehr kurzer Musikfetzen von fremden Tonträgern sei zustimmungspflichtig, befand der Gerichtshof am Montag in Luxemburg (Az.: C-476/17).

Eine Ausnahme ließen die Richter aber zu: Das Verwenden einer Sequenz in geänderter und nicht wiedererkennbarer Form sei kein Zitat des ursprünglichen Werkes. Damit würden auch die Rechte der Inhaber des Ursprungswerkes nicht verletzt. Das könnte auf den Fall zutreffen, dies muss aber nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Moses Pelham und seine Anwälte verbuchten die Entscheidung am Montag prompt als Sieg für sich. Nun gebe es das ersehnte rechtssichere Sampling. Damit sei der Weg für den Bundesgerichtshof frei, die Klage von Kraftwerk aus dem Jahr 1998 endgültig abzuweisen. Der BGH hatte das Verfahren zuletzt ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof eine Reihe von Fragen vorgelegt. Die Antworten hat er nun bekommen.

«Ein Großteil der Popmusik - gerade der 90er Jahre - wäre ohne Sampling als Form der künstlerischen Auseinandersetzung mit anderen Werken überhaupt nicht denkbar. Die Entscheidung ist eine wichtige Stärkung der Kunstfreiheit», so Pelham.

Als Etappensieger fühlen sich aber auch Kraftwerk, vertreten durch Anwalt Hermann Lindhorst. «Wir sind ganz zuversichtlich, dass der BGH zu unseren Gunsten entscheidet», sagte er. Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter gehe es um den Schutz künstlerischer Werke vor kommerzieller Ausbeutung.

Gestritten wird um einen Rhythmus aus dem Kraftwerk-Stück «Metall auf Metall» von 1977. Pelham hatte die Sequenz 1997 ohne Erlaubnis in einer Endlosschleife unter den Song «Nur mir» der Rapperin Sabrina Setlur gelegt, allerdings digital ein bißchen verlangsamt.

Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter sah sich um seinen Beat bestohlen und klagte. Es begann eine Auseinandersetzung, die schon mehr als 20 Jahre andauert. Der Streit hat für die Musikbranche grundsätzliche Bedeutung, denn das Sampling ist in Hip-Hop und Rap allgegenwärtig.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 das Verbot des Setlur-Songs gekippt. Die Entscheidung wurde als Sieg der Kunstfreiheit gefeiert. Doch unlängst hatte der EU-Generalanwalt als wichtiger Gutachter die Urheber-Position und damit Kraftwerk gestärkt. Die Rechteinhaber müssten vor dem Sampling immer um Erlaubnis gebeten werden. Dies verstoße nicht gegen die Freiheit der Kunst. «Der Europäische Gerichtshof hat sich nicht getraut, die Linie des Generalanwalts durchzuziehen», räumte Lindhorst nun ein. «Wir sind aber dennoch ganz zuversichtlich.»

Die Frage wird nun sein, was der Bundesgerichtshof für wiedererkennbar hält und was nicht. Und ab wann eine Sequenz als verändert gelten darf. Ohne eine gezielte Gegenüberstellung würden wohl nur die wenigsten auf eine Ähnlichkeit im Setlur-Song und im Kraftwerk-Stück stoßen, so der Berliner Urheberrechtsexperte Fabian Seip (Hengeler Mueller).

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