Rostock - Im Prozess vor dem Arbeitsgericht Rostock um die Tarifvertragskündigung für die Musiker der Norddeutschen Philharmonie Rostock haben die beiden Parteien am Mittwoch auf ihren Positionen beharrt. Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) als Klägerin sah am Mittwoch den 2014 geschlossenen Haustarifvertrag als nicht erfüllt an, da seit April 2016 inzwischen fünf Stellen nicht nachbesetzt worden seien.
In dem Vertrag hatten die Musiker unter anderem auf Gehalt verzichtet, im Gegenzug war der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie die Nachbesetzung frei werdender Stellen vereinbart worden. «Verträge sind einzuhalten», betonte der DOV-Anwalt. Das Gericht wollte gegen 15 Uhr am Mittwoch seine Entscheidung verkünden.
Die Anwalt der beklagten Volkstheater Rostock GmbH vertrat dagegen unter anderem die Ansicht, dass es ein unzulässiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit eines Kunstbetriebs sei, wenn dieser zur Besetzung von Stellen verpflichtet sei. Zudem hätten sich seit 2014 die Umstände am Theater dramatisch verändert.