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Novelle zum Filmfördergesetz verbesserungswürdig

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"Als verbesserte Version aber noch nicht der Weisheit letzten Schluss", beurteilte Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bereichsleiter Kunst und Kultur bei ver.di, in einer ersten Stellungnahme die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle zum Filmförderungsgesetz.

Erfreulicherweise hätten einige wichtige Verbesserungsvorschläge aus dem zeitlich zu kurz befristeten Konsultationsprozess Eingang in die Novelle gefunden. "Es kommt jetzt darauf an, in einem offenen Anhörungs- und Beratungsverfahren die noch strittigen Punkte einer Lösung zuzuführen, die den Film als Kulturgut stärken", sagte der ver.di-Filmexperte.

Besonders problematisch sei, dass die Verpflichtung der Rundfunkanstalten, einen höheren finanziellen Beitrag und nicht nur Sachleistungen zur Förderung des deutschen Films zu leisten, gesetzlich nicht fixiert werde.

Die ver.di-Stellungnahme zum Gesetzentwurf findet sich auf der homepage des Fachbereichs Medien, Kunst und Industrie unter der Adresse http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x000058ee


Für weitere Informationen steht zur Verfügung:

Heinrich Bleicher-Nagelsmann
ver.di Bundesvorstand FB 8
Bereichsleiter Kunst und Kultur

Potsdamer Platz 10, Haus 4, 10785 Berlin
Tel: +49 30 6956-2330 Fax:+49 30 6956-3656

Herausgeber/verantwortlich: V.i.S.d.P.: Harald Reutter
ver.di-Bundesvorstand
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Tel.: 030/6956-1010 bis -1017
Fax: 030/6956-3001
e-mail: pressestelle [at] verdi.de (pressestelle[at]verdi[dot]de)

s. auch: http://nmz.de/kiz/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=4620