Weniger als hundert Musikerinnen und Musiker aus den Reihen der DTKV-Landesverbände haben sich bislang dafür entscheiden, den Rahmenvertrag des DTKV mit der VG Musikedition zur „Vervielfältigung von Noten“ in Anspruch zu nehmen.
Dies berichtete Präsidiumsmitglied Edmund Wächter (Bayern) auf der jüngsten DTKV-Länderkonferenz im thüringischen Ilmenau. Seit Mitte des Jahres 2021 besteht dieser Vertrag, auf dessen Basis freiberuflich tätige Musikpädagoginnen und Musikpädagogen, die Mitglied des DTKV, bzw. Mitglied eines Landes-, Regional-, Bezirks- oder Ortsverbandes im DTKV sind, einen persönlichen Lizenzvertrag abschließen können. Der Vertrag ermöglicht es ihnen, Fotokopien und andere (auch digitale) Vervielfältigungen von Noten und Songtexten legal und unkompliziert zu nutzen. Grundlage ist § 53 Abs. 4 UrhG, in dem das Fotokopier- bzw. Vervielfältigungsverbot für Noten geregelt ist. Die Mitglieder des DTKV enthalten aufgrund des Rahmenvertrags einen Rabatt von 20% auf die Normaltarife.
Wie sich in Ilmenau herausstellte, sind Pädagog*innen, was die Nutzung des Vertrags angeht, allerdings durchaus verunsichert. Wann ist es nötig, einen Vertrag abschließen? Wann nicht? Sind auch Bearbeitungen von Werken kopiergeschützt? Reicht ein verändertes Notenbild, damit alte Werke nicht mehr kopiert werden dürfen? Edmund Wächter wies darauf hin, dass in jedem Fall die „70-Jahre-Regelung“ greife, entsprechend alte Werke also kostenfrei kopiert werden dürften. Was die Verunsicherung darüber angeht, welche Werke kopiert, welche nicht vervielfältigt werden dürfen, wünschte sich Wächter einen Hinweis, etwa auf den vorderen Seiten im Werk, in der Art von „Geschützt bis...“. Eine solche Handhabung würde den Umgang mit alten Noten erleichtern. Anders sehe es aus, wenn Kolleg*innen im Unterricht und bei Konzerten ihrer Schüler*innen hauptsächlich mit Notenmaterial etwa aus dem Bereich Pop arbeiteten. Da falle bei Vertragsabschluss pro Schüler*in und Monat 1 Euro für das Kopieren von Noten an. Letztlich eine Rechenaufgabe, die – wie sich in Ilmenau herausstellte – nicht immer zugunsten eines Vertragsabschlusses mit der VG Musikedition ausfalle. Ein Vertrag würde die örtliche Musikschule rund 8000 Euro im Jahr kosten, berichtete zum Beispiel Vorstandsmitglied Jürgen Hille vom DTKV Thüringen aus der pädagogischen Praxis in der Musikschule in Ilmenau. „Für uns ist es billiger, wir kaufen die Noten.“
Die VG Musikedition berät und informiert telefonisch unter Tel. 0561/10 96 56-16. Anfragen auch per E-Mail an: FMu [at] vg-musikedition.de (FMu[at]vg-musikedition[dot]de)