Nun ist es doch passiert: Der Rahmenvertrag mit der VG Musikedition mit dem DTKV ist ab 2025 Geschichte. Aber für Mitglieder des DTKV Hessen gibt es dank der Initiative des Landesvorstands noch die Möglichkeit, einen 10-Prozent-Rabatt auf die Lizenzgebühren zu erhalten. Im Mai 2021 hatte es noch hoffnungsvoll begonnen. Ein Jahr später war schon Ernüchterung eingekehrt: Recht wenige Mitglieder hatten einen Vertrag abgeschlossen. Nun folgte das Ende. 20-Prozent-Rabatt adé!
Angebot nicht ausreichend angenommen
Warum wurde das Angebot nicht ausreichend angenommen? Vielen Kolleg*innen wird nach wie vor nicht bewusst sein, dass das illegale Kopieren von Noten kein Kavaliersdelikt ist. Die rechtlichen Folgen können gravierend sein: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Und – schon der Versuch ist strafbar. Denn illegales Notenkopieren ist Diebstahl geistigen Eigentums. Selbständig tätige Musikpädagogen dürfen – wie Musikschulen – Notenkopien nur nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition anfertigen und verwenden. Das Gesetz sieht im Gegensatz zu den legalen „Privatkopien“ bei Büchern oder Tonträgern keinerlei Ausnahmen bei Noten vor. Selbst das Erstellen von Kopien zum Proben und Üben, zum Mitlesen, zum Werkstudium oder etwa zum Schonen der Originale ist verboten.
Die Annahme, dass Noten, die mehr als zwei Jahre vergriffen sind, legal kopiert werden dürfen, ist in Zeiten von Print on demand leider nicht zutreffend. Denn die Verlage könnten bei Bedarf einzelne Ausgaben ihrer Noten über diesen Weg reproduzieren und zur Verfügung stellen. Auch Transkriptionen etwa von Pop-Songs, sogar die selbst erstellten, darf man ohne Lizenz nicht kopieren oder an Kollegen und Schüler weitergeben.
Die einzige Möglichkeit, legal Notenkopien auch im Unterricht zu verwenden, ist und bleibt also ein Lizenzvertrag mit der VG Musikedition. Egal, ob es einem passt oder nicht… Ausnahme: das handschriftliche Abschreiben. Das wäre zulässig. Manchen Kolleg*innen ist natürlich der Lizenzvertrag zu teuer. Ja, er stellt eine durchaus zu berücksichtigende Betriebsausgabe dar. Aber: Die Ausgabe schmälert natürlich wieder die Einnahmen und kann zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Dafür darf man dann: kleinere Werke bis fünf Minuten Spieldauer komplett kopieren, größere Werke bis zum Umfang von 20 Prozent Spieldauer, aus Sammelbänden 20 Prozent in Bezug zur Seitenzahl und alles im Unterricht und bei Aufführungen verwenden. Ohne Obergrenze für die Anzahl der angefertigten Kopien. Es werden 99 Prozent des verfügbaren Notenmaterials mit einer Lizenz abgedeckt. Das ist doch nicht zu verachten!
Ich bin jedenfalls froh, dass sich der DTKV Hessen des Themas angenommen hat und für seine Mitglieder eine neue Rahmenvereinbarung mit der VG Musikedition abgeschlossen hat. Dass nun nur noch 10 Prozent Rabatt für die hessischen Mitglieder möglich sind, ist schade. Aber besser als überhaupt kein Rabatt. Und ich kann nur an alle freiberuflich tätigen Kolleg*innen appellieren, zeitnah einen Lizenzvertrag abzuschließen. Denn es ist ein Irrglaube, dass „man schon nichts nachweisen kann“.
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