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Förderung von Komponisten und Interpreten

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Der Blick über den Zaun: Die „Konzerte des Deutschen Musikrates“
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Um dem interessierten Hörer den Zugang zu neuer Musik zu erleichtern, stellt daher das Förderungsprojekt „Konzert des Deutschen Musikrates“ die Wiederaufführung zeitgenössischer Kompositionen in den Vordergrund. Damit soll der größere Kostenaufwand, der mit der Aufführung zeitgenössischer Werke gegenüber traditionellen Kompositionen verbunden ist, durch Zuschüsse aus den Projektmitteln ausgeglichen werden.

Das Förderungsprojekt „Konzert des Deutschen Musikrates“ verfolgt das im gesamtstaatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegende Ziel, zeitgenössische deutsche Komponisten mit ihren Werken und hervorragende junge deutsche Interpreten mehr als bisher in das Musikleben einzubeziehen und somit zu fördern. Um dem interessierten Hörer den Zugang zu neuer Musik zu erleichtern, stellt daher das Förderungsprojekt „Konzert des Deutschen Musikrates“ die Wiederaufführung zeitgenössischer Kompositionen in den Vordergrund. Damit soll der größere Kostenaufwand, der mit der Aufführung zeitgenössischer Werke gegenüber traditionellen Kompositionen verbunden ist, durch Zuschüsse aus den Projektmitteln ausgeglichen werden. Das Förderungsprojekt „Konzert des Deutschen Musikrates“ ist eine Einrichtung des Deutschen Musikrates. Die finanziellen Mittel für dieses Projekt werden von der Kulturstiftung der Länder aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien und der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL), der GEMA, der GEMA-Stiftung und der Franz Grothe-Stiftung bereitgestellt. Alle deutschen Berufsorchester, die aus öffentlichen Mitteln subventioniert werden, und alle deutschen professionellen Kammerorchester – ausgenommen sind Sinfonie- und Kammerorchester der Rundfunkanstalten und sogenannten Telefon- oder Ad-hoc-Kammerorchester – können „Konzerte des Deutschen Musikrates“ im Rahmen ihrer regulären Konzerte und Konzertreihen planen und durchführen. Das Programm eines „Konzertes des Deutschen Musikrates“ sollte folgende Bestandteile enthalten, die auch auf zwei Konzerte in derselben Saison verteilt werden können:

a) das Orchesterwerk eines deutschen Komponisten (auch mit solistischen Partien und mit Chor), welches nach 1950 komponiert oder uraufgeführt worden ist. Neben diesem Programmteil kann die Konzertveranstaltung beliebige Werke aus der Weltliteratur für Sinfonie-/Kammerorchester enthalten, und

b) das Auftreten eines jungen, deutschen Solisten/Ensembles, die in der vom Deutschen Musikrat für die betreffende Konzertsaison herausgegebenen Künstlerliste empfohlen werden (siehe Anhang). Wenn ein Mitglied der Künstlerliste für die Aufführung eines zeitgenössischen Solo-Kon-
zertes engagiert wird, gewährt der Hauptausschuss einen zusätzlichen Bonus durch Erhöhung des vom Förderungsprojekt übernommenen Honoraranteils.

Die Konzertveranstaltung muss im Programmheft, in der Presse, auf Plakaten und an anderen geeigneten Stellen als „Konzert des Deutschen Musikrates“ kenntlich gemacht werden.

Für jedes „Konzert des Deutschen Musikrates“ kann der Veranstalter einen Zuschuss zu den durch die zeitgenössischen Kompositionen entstandenen außergewöhnlichen Kosten und zum Künstlerhonorar beantragen. Formulare sind in der Bundesgeschäftsstelle des DTKV erhältlich. Dem Antrag ist eine Partitur des zeitgenössischen Orchesterwerkes zur vorübergehenden Einsichtnahme und ein Stellenplan des Orchesters beizufügen.

Im einzelnen können vom Deutschen Musikrat aus den Mitteln des Förderungsprojektes – bezogen auf die zeitgenössische Komposition und das Engagement des jungen deutschen Künstlers – folgende Kosten mitfinanziert werden: Aufführungsmaterial und Aufführungsgebühren, Orchesterverstärkungen und Spezialinstrumente, Sonderproben, zusätzliche Werbung und Informationsmaßnahmen, Mitwirkung des Komponisten, Solistenhonorar bis zur Hälfte der Abschlusshöhe. Der Zuschuss kann maximal 2.000 Mark bei Sinfonie-, beziehungsweise 1.500 Mark bei Kammerorchestern betragen.

Anträge auf Zuschüsse zu „Konzerten des Deutschen Musikrates“ sind jeweils bis zum 30. April eines Jahres zu richten an:

Deutscher Musikrat e.V.
Konzert des Deutschen Musikrates
Weberstr. 59
53113 Bonn
Tel. 0228/209 11 40
Fax 0228/209 12 50

Künstlerliste, derzeit gültig bis Sommer 2001:

Klavier: Julia Bartha, Isabel Gabbe, Ragna Schirmer
Violine: Mirijam Contzen, Elisabeth Glass, Susanna Henkel, Latica Honda-Rosenberg, Tomo Keller, Katrin Scholz, Sylvia-Elisabeth Viertel, Antje Weithaas
Viola: Hartmut Rohde
Violoncello: Alban Gerhardt, Sybille Hesselbarth, Eckart Runge, Michael Sanderling, Wolfgang Emanuel Schmidt
Flöte: Henrik Wiese
Oboe: Undine Röhner-Stolle
Saxophon: Nicole Schillings
Klarinette: Nicola Jürgensen
Harfe: Una Prelle
Gesang: Anja Harteros (Sopran), Britta Stallmeister (Sopran)

Ensembles:
Andreas Grau und Götz Schumacher (Klavierduo), Ishizaka Trio (Klaviertrio), Trio Jean Paul (Klaviertrio), Trio Echnaton (Streichtrio), Artemis Quartett (Streichquartett), new art saxophone quartet (Saxophonquartett), Kammervereinigung Berlin (Bläserquintett)

Dirigent:
Gabriel Feltz, Marc Piollet.

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