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Gesetzentwurf auf dem Weg

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Mehrwertsteuer-Befreiung für (musikalische) Bildung
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„Der DTKV-Landesverband Brandenburg e.V. fordert, dass alle zu bezahlenden Bildungsangebote beziehungsweise Bildungsdienstleistungen – insbesondere die der musikalischen Bildung – komplett von der Mehrwertsteuer befreit werden."

Der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz sieht die nahezu vollständige Mehrwertsteuerbefreiung für Bildung vor – auch für Privatlehrer. Bei Redaktionsschluss war bekannt, dass das Kabinett am 25. April die Gesetzesvorlage beschließen will. Anschließend wird sie in den Bundestag eingebracht. Bei Verabschiedung können Musikpädagogen sich über Rechtssicherheit freuen und auf den Wegfall aufwändiger und teurer Antragsverfahren. Bereits im Jahr 2008 hatte der DTKV-Brandenburg beschlossen: „Der DTKV-Landesverband Brandenburg e.V. fordert, dass alle zu bezahlenden Bildungsangebote beziehungsweise Bildungsdienstleistungen – insbesondere die der musikalischen Bildung – komplett von der Mehrwertsteuer befreit werden.“ Im weiteren Textverlauf des von der Mitgliederversammlung einstimmig verabschiedeten Antrags wird artikuliert, dass diese Forderung auf dem Wege der politischen Lobbyarbeit in die im Bundestag vertretenen Parteien und Fraktionen transportiert werden soll, auch durch die Dachverbände, in denen der DTKV-Brandenburg direkt oder indirekt organisiert ist. Dies ist geschehen, wenngleich die Bundesdelegiertenversammlung des DTKV sich dem –  als zu weitgehend empfundenen – Antrag nicht hatte anschliessen wollen. Nun gilt es, das weitere parlamentarische Geschehen aufmerksam zu verfolgen, sich als Berufsverband hier deutlich zu positionieren.

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