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Porträt einer rothaariger Frau in höherem mittleren Alter in einem bordeaux-farbenen Blazer.

Andrea Fink. Foto: privat

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Was für ein Jahr: Aufbruch mit Strategie und Struktur

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Das Jahr 2024 stand im Zeichen vieler maßgeblicher Veränderungen und Herausforderungen
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Gleich zu Beginn des Jahres hat das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ die Musikschullandschaft 2024 umgepflügt. Jahrzehnte war der Einsatz von Honorarlehrkräften an Privaten Musikinstituten und Musikschulen gängige Praxis, und nun befinden sich freiberufliche Lehrkräfte in einem Abhängigkeitsverhältnis – auf dieser Argumentation der deutschen Rentenversicherung (DRV) basiert das Herrenberg-Urteil. Die Prüfkriterien wurden seit dem Herrenberg-Urteil verschärft, Betriebs­prüfungen finden seit dem 16. Oktober 2024 wieder statt und Bescheide werden erteilt.

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Weitere Verhandlungen in den AGs finden im Dezember mit der DRV und dem Bundesministerium Arbeit und Soziales statt. Ziel ist es, Konzepte und eine Struktur zu erarbeiten, um Honorartätigkeiten an Privaten Musikinstituten/Musikschulen weiter zu ermöglichen.

Alarmstufe rot für den Bildungsstandort Deutschland zeichnete sich in den ersten Monaten des neuen Jahres mit dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 ab. Unter der Koordination der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) forderten 34 namhafte Verbände, darunter der TKVB, in einem Positionspapier die Überarbeitung der Neufassung von § 4 Nr. 21 UstG im Jahressteuergesetz. Qualifizierter Musikunterricht muss weiterhin umsatzsteuerbefreit bleiben – eine Petition schloss sich der Forderung des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Deutschen Musik­rats, des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen mit dem Ziel an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben und das bisherige Bescheinigungsverfahren beibehalten wird. 

Der TKVB wandte sich an Landes- und Bundespolitiker*innen, verwies auf die Alternativen im Referentenentwurf und etliche Private Musikinstitute und Einzelkämpfer*innen unterstützen die Arbeit des Verbandes durch zusätzliche Anschreiben an die Politiker*innen. 
Schon jetzt ist ersichtlich: Die ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehene Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG) wird voraussichtlich geändert und fällt nun deutlich kleiner aus, so war zumindest der Stand im November dieses Jahres.

Neustruktur DTKV

Im Herbst letzten Jahres wurden in der Bundesdelegiertenversammlung des DTKV entscheidende Weichen für eine Neustruktur aufgestellt. Der Mitgliedsbeitrag musste erhöht werden, dem sich die Delegiertenversammlung des TKVB im Mai dieses Jahres anschloss.

Eine weiterführende Struktur- und Satzungskommission, bestehend aus den drei größten Landesverbänden Bayern, Baden-Württemberg und Nord­rhein-Westfalen wurde eingerichtet und es erfolgte die Einrichtung einer Task Force zur Reform des nmz-Abonnements, auch hier war der TKVB maßgeblich beteiligt. Die diesjährigen Bundesdelegiertenversammlung, am Wochenende 9. und 10. November 2024, die bei Steinway & Sons in Hamburg stattfand, stand mit all diesen wichtigen Entscheidungen im Zeichen von Aufbruch und Neuanfang.

Das Präsidium des DTKV wurde für die nächste dreijährige Amtsperiode neu gewählt. Prof. Christian Höppner wurde unter großem Applaus als Präsident bestätigt, ebenso Prof. Hans-Peter Stenzl als 1. Vizepräsident und Wilhelm Mixa als Schatzmeister. Neu in der Runde sind Martin Behm aus Brandenburg als 2. Vizepräsident und Cathleen Bergner aus Thüringen als Schriftführerin.

Der TKVB bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern Christian Seibert und Edmund Wächter für ihren Einsatz und ihr Engagement in den letzten Jahren und freut sich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem neu gewählten Präsidium.

Der Blick wurde auf die Zukunft des DTKV gerichtet und somit erfolgte nach akribischer und langwieriger Arbeit durch die Struktur- und Satzungskommission der Beschluss zur neuen Satzung für den DTKV, die mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde.

Mit Strukturänderungen sollen künftig auch die kleineren Landesverbände nicht nur in der bundespolitischen Arbeit, sondern auch per entsprechender Stimmabgabe in die Beschlüsse mehr einbezogen werden. Der TKVB erhofft sich zukünftig eine sehr offene Gesprächs- und Beschlusskultur. Ein weiterer Beschluss zur Neustruktur des nmz-Abonnements ermöglicht künftig allen DTKV-Mitgliedern ein im Mitgliedsbeitrag enthaltenes Kombi-Abonnement im Print- und Online-Format.

Ab Februar 2025 entfällt das DTKV-Buch, der DTKV und seine Landesverbände präsentieren sich künftig mit vier Verbandseiten im redaktionellen Teil der nmz.

Das Präsidium wurde für das Haushaltsjahr 2023 entlastet, der Planetat 2025–2027 vorgestellt und beschlossen. Durch den ab 2025 erhöhten Grundbetrag kann von einer Konsolidierung ausgegangen werden. 

Tonkünstler-Wochenende

Der Blick musste trotz dieser vielen Herausforderungen auch auf den eigenen Landesverband gerichtet werden. Es galt erstmals ein Tonkünstler-Wochenende vorzubereiten, welches Mitte Oktober in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik und Theater München erfolgreich ausgerichtet werden konnte. Mit berufsrelevanten Workshops, Vorträgen zur KI und zum Üben der Meister, Buchvorstellungen, einer Podiumsdiskussion mit dem Thema „Frauen in der Musik“ und einem Live-Podcast „Musik – ein Berufsfeld der Zukunft?!“ standen zusätzlich der Austausch und die Vernetzung der Teilnehmenden im Fokus. Das Tonkünstler-Wochenende fand im Rahmen der durch das StMWK geförderten Beratungsoffensive statt.

Tonkünstler Live Special ging ab März 2024 in die dritte Runde; die Jury musste über insgesamt 148 Anträge mit 300 beantragten Konzerten entscheiden. Es zeigte sich bei der Jury-Sitzung, dass die Förderrichtlinien im nächsten Jahr wiederum angepasst und eventuell auch Obergrenzen für die Beantragung von Konzerten eingeführt werden müssen. Die Konzertschiene Tonkünstler Live Special hat sich hervorragend etabliert und stellt für den TKVB ein Alleinstellungsmerkmal in der Konzertförderung dar. Alle Veranstaltungen werden ermöglicht aus dem Förderpaket „Freie Kunst“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Der TKVB dankt dem StMWK für dieses Förderpaket.

„Fächerverbund“

An bayerischen Grundschulen werden ab dem kommenden Schuljahr die musisch-kreativen Fächer (Kunst, Musik, Werken und Gestalten) in einem „Fächerverbund“ zusammengefasst. Das teilte die Bayerische Kultusministerin Anna Stolz am 27. Februar in München mit und versetzte die Musikverbände und deren Mitglieder in Aufruhr. Der Bayerische Musikrat mit seinen Mitgliedsverbänden kritisierte die Kürzungen des Musikunterrichts scharf. Inzwischen gab es einige Gesprächsrunden, auch mit der Staatsministerin. Letztendlich können die Grundschulen individuell entscheiden, wo sie kürzen. Der Kabinettsbeschluss ist durch; eingerichtet werden soll ein „Runder Tisch“ für weitere Gespräche; geplant ist außerdem eine Evaluation zur Maßnahme.

Fachtagung „Musik im schulischen Ganztag“

Der Bayerische Musikrat lud am 12. April 2024 in Augsburg zur Fachtagung zum Thema „Musik im schulischen Ganztag“. Die inhaltliche Ausrichtung und Umsetzung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen (VBSM), dem Tonkünstlerverband Bayern (TKVB) und der Bayerischen Landeskoordinierungsstelle Musik (BLKM). Weitere Gesprächsrunden zu diesen Themen sollen folgen.

Honorar-Leitlinien

Zum Schuljahresbeginn lagen die aktualisierten Honorar-Leitlinien des TKVB für pädagogisch und künstlerisch freiberuflich tätige Musikschaffende vor. Das Zahlenmaterial soll zur Orientierung bei der eigenen Preisgestaltung und als Referenz für Auftraggeber dienen. 
Unser Fazit: Dieses Jahr hat uns als Verbände und deren Mitglieder sehr gefordert und dennoch sehen wir eine positive Aufbruchstimmung. Die vielen „Baustellen“ haben die Kommunikation untereinander gefördert, den Zusammenhalt gestärkt. Es muss noch mehr über den Tellerrand geblickt werden; so werden wir uns auch in den geplanten Task Forces des DTKV weiterhin engagieren und uns einbringen. Der TKVB dankt allen Mitgliedern für deren Einsatz und Engagement und freut sich auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2025.

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