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Reformbedarf: Keine staatliche Fördermittel an Verfassungsfeinde

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Reformbedarf: Keine staatliche Fördermittel an Verfassungsfeinde

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 Berlins Justizsenatorin will für die Verteilung von Kultur-Fördergeldern eine Art Verfassungstreueprüfung einführen. Hessen verweist bei dem Thema auf eine Erklärung von Mitte März dieses Jahres.

Hessen plant keine Verfassungstreueprüfung für geförderte Künstler

Wiesbaden - Während die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) die Vergabe von Fördergeld in der Kultur mit einem Verfassungstreue-Check verknüpfen will, nimmt Hessen von einem solchen Vorhaben Abstand. «Hessen plant keine anlasslose und pauschale Verfassungstreueprüfung für Künstlerinnen und Künstler», teilte Kulturminister Timon Gremmels (SPD) auf dpa-Anfrage in Wiesbaden mit.

Die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die kommunalen Spitzenverbände hätten sich Mitte März in einer gemeinsamen Erklärung darauf verständigt, Antisemitismus und Rassismus im öffentlich geförderten Kulturbetrieb zu verhindern, erläuterte der Minister. «Ausgehend von dieser gemeinsamen Erklärung überprüft auch Hessen seine Förderinstrumente, um zu verhindern, dass Projekte gefördert werden, die antisemitische und andere verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.»

All das geschehe im Bewusstsein der Herausforderung, einerseits die Kunstfreiheit als Grundrecht zu wahren und andererseits jegliche Diskriminierung, insbesondere Antisemitismus, zu verhindern, erklärte Gremmels.

Berlins Justizsenatorin Badenberg will die Verteilung von Fördergeldern für die Kultur reformieren. «Steuergelder sollen nicht Personen oder Gruppierungen zugutekommen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen», sagte Badenberg der Deutschen Presse-Agentur. «Antisemitismus ist eine Ausprägung davon, aber es sollen natürlich auch keine rassistischen Gruppierungen, keine Rechtsextremen, keine Linksextremen und keine Islamisten mit staatlichen Geldern unterstützt werden.» Zuerst berichtete die «Süddeutsche Zeitung».

Nach den Plänen von Badenberg soll eine neue Regelung in die Berliner Landeshaushaltsordnung aufgenommen werden, die etwa so lautet: «Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt oder unterstützt und keine demokratiefeindlichen, antisemitischen, rassistischen oder sonstigen, menschenverachtenden Inhalte verbreitet.» Bei der Prüfung von Anträgen auf staatliche Fördermittel werde dann bei «entsprechenden Anhaltspunkten» bei zuständigen Verfassungsschutzabteilungen angefragt, ob zu den Antragstellern Erkenntnisse vorliegen, dass sie extremistische Bestrebungen verfolgen.

 

 

Berlins Justizsenatorin: Keine Fördergelder an Verfassungsfeinde

Der Berliner Kultursenator ist mit der Forderung nach einem Bekenntnis gegen Antisemitismus von Fördergeldempfängern gescheitert. Jetzt will die Justizsenatorin eine bundesweite Regelung.

Berlin - Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) plant nach dem Scheitern der Antisemitismusklausel in der Hauptstadt als Einschränkung für die Verteilung von Kulturgeldern eine umfassendere Reform. Das Ziel sei, staatliche Fördermittel grundsätzlich nicht an Verfassungsfeinde auszuzahlen: «Steuergelder sollen nicht Personen oder Gruppierungen zugutekommen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Es geht um Verfassungs- und Demokratiefeindlichkeit», sagte Badenberg der Deutschen Presse-Agentur.

«Antisemitismus ist eine Ausprägung davon, aber es sollen natürlich auch keine rassistischen Gruppierungen, keine Rechtsextremen, keine Linksextremen und keine Islamisten mit staatlichen Geldern unterstützt werden», sagte die Senatorin der dpa. Sinnvoll wäre aus Sicht Badenbergs eine bundesweite Regelung, die über die Kulturbranche hinausgeht. Noch ist aber nichts spruchreif. Zuerst berichtete die «Süddeutsche Zeitung».

Eine stichprobenartige Abfrage hat ergeben, dass in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen keine ähnlichen Pläne verfolgt werden. Antragsteller für öffentliche Fördergelder im Kulturbetrieb in Niedersachsen wurden bislang aber etwa dazu aufgefordert, ihre Satzung vorzulegen. Bei Anhaltspunkten für verfassungsfeindliches Verhalten würde keine Förderung genehmigt werden. Zusätzlich dazu gilt in Niedersachsen und Hessen eine Erklärung, Antisemitismus und Rassismus im «öffentlich geförderten Kulturbetrieb zu verhindern». Die Erklärung gilt seit dem 13. März 2024.

Die Berliner Kulturverwaltung hatte Ende Dezember eine Klausel etablieren wollen, die Empfängerinnen und Empfänger von öffentlichen Fördergeldern unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus verpflichtet hätte. Als Grundlage hatte Kultursenator Joe Chialo (CDU) die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) genannt. Die Klausel traf auf große Kritik und erfuhr im Januar ein jähes Ende.

Anträge sollen eine Schleife über den Verfassungsschutz machen müssen

Nach den Plänen der Berliner Justizsenatorin solle eine neue Regelung in die Landeshaushaltsordnung (Paragraf 23) aufgenommen werden, die etwa so lautet: «Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt oder unterstützt und keine demokratiefeindlichen, antisemitischen, rassistischen oder sonstigen, menschenverachtenden Inhalte verbreitet.»

Bei der Prüfung von Anträgen auf staatliche Fördermittel werde dann bei «entsprechenden Anhaltspunkten» bei zuständigen Verfassungsschutzabteilungen angefragt, ob zu den Antragstellern Erkenntnisse vorliegen, dass sie extremistische Bestrebungen verfolgen.

«Wenn der Verfassungsschutz keine Erkenntnisse hat, dann hat er keine», sagte Badenberg. Nach ihren Vorstellungen sollen die Verfassungsschützer nicht jeden Antragsteller bei Anfrage überprüfen, sondern lediglich vorhandenes Wissen weitergeben. Dieses Vorgehen soll nach dem Willen der Senatorin nicht nur für den Kulturbereich gelten, sondern generell von allen Ressorts bei der Vergabe von Fördermitteln routinegemäß angewandt werden. «Bislang gibt es keine einheitliche, ressortübergreifende Handhabe dazu», so Badenberg.

 

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