BGH billigt GEMA-Vergütung für Straßenfeste - Lizenzgebühren für Musikaufführungen werden nach Gesamtfläche berechnet werden
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Karlsruhe - Die Verwertungsgesellschaft GEMA darf die von ihr verlangten Lizenzgebühren für Musikaufführungen bei Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnen. Das hat...