Die Vollversammlung der Hochschule für Musik, Theater und Medien (HMTMH) am 8. November ist sehr gut besucht – die Atmosphäre ist spannungsgeladen. Der erste Tagesordnungspunkt ist die „Erläuterung des Abbruchs des Verfahrens zur Neubesetzung einer Präsidentin/eines Präsidenten der HMTMH“. An dieser Hochschule ist in den vergangenen Monaten ein Streit zwischen dem Präsidium sowie Mitgliedern des rein künstlerischen Musikbereichs auf der einen und – anders als oft angenommen – nicht dem wissenschaftlichen Bereich, sondern tendenziell dem Rest der Hochschule auf der anderen Seite entbrannt. Vordergründig geht es um die Präsidentschaftswahl vom Juli dieses Jahres. Die Vollversammlung, diverse Mails und Briefe erzählen aber noch ganz andere Geschichten: Es geht um Geltungsbedürfnisse und den Respekt vor demokratischen Spielregeln. Zum Schutz der jeweiligen nicht in die Öffentlichkeit getretenen Persönlichkeiten verzichtet die nmz darauf, deren Namen zu nennen.
Kann der Kunst oder kann er weg?
Die Geschichte scheint am 5. Juli zu beginnen, da verkündet die Pressestelle der HMTMH, dass Philipp Ahner vom Senat der Hochschule zum Nachfolger der aktuellen Präsidentin Susanne Rode-Breymann gewählt worden ist. Danach geht beim Ministerium und beim Senat ein Brandbrief einiger Professor*innen ein, in dem sie gegen die Wahl protestieren – sie hielten den anderen Kandidaten, einen HMTMH-Professor aus dem künstlerischen Bereich, für den so eklatant besseren Bewerber, dass sie das Wahlergebnis „bestürzt“ und sie es gezwungenermaßen als „Affront“ gegen sich verstehen müssten. Denn die künstlerische Perspektive fände sich in der Wahl nicht wieder und „ohne die Kunst im Mittelpunkt des Denkens ist unser aller Arbeit entkernt und sinnlos.“ Eine konkrete Auseinandersetzung mit den Positionen der Kandidaten beleuchtet das Schreiben nicht.Im weiteren Verlauf gelangt der interne Streit an die Presse – der Abbruch des Verfahrens steht demnach im Raum. Tatsächlich teilt das Präsidium dem Senat am 17. Oktober mit, das Verfahren abbrechen zu wollen. Eine Mehrheit des Senats informiert das Präsidium über formelle und rechtliche Bedenken angesichts dieses Abbruchs und bittet darum, vor hochschulöffentlicher Verkündung dieses Vorhabens die Zweifel zu klären – andernfalls würde man die gesamte Hochschule ebenfalls von diesen Sachverhalten in Kenntnis setzen. Keine 12 Stunden später gibt das Präsidium die Entscheidung in einer Mail gegenüber allen Hochschulmitgliedern bekannt: Im Verfahren gäbe es „zum einen [...] unversöhnliche inhaltliche Positionen“, und das Präsidium sei zweitens „im Rahmen einer Rechtsprüfung“ auf Formfehler hingewiesen worden.
Abgebrochene Heilung
Das „Zusammenspiel dieser beiden Problematiken“ habe eine „komplexe Situation entstehen lassen“. Man sei zu der „Überzeugung gelangt, dass das Auswahlverfahren in dieser verfahrenen Lage nicht mehr rechtmäßig zu Ende geführt werden kann.“
Daraufhin veröffentlicht die genannte Senator*innen-Gruppe ihre Stellungnahme. Sie schreiben, dass die Rechtsprüfung nicht nur die vom Präsidium präsentierten Formfehler festgestellt habe: „Das [gleiche] Gutachten [...] kommt explizit zu dem Ergebnis, dass der Senat berechtigt und befähigt ist, die Verfahrensfehler [...] zu heilen und das Verfahren damit rechtmäßig abzuschließen.“ – in einem späteren Schreiben der Gruppe stellt sich die Situation sogar so dar, dass Senat und Präsidium beschlossen hatten, sich Anfang Oktober dieser Heilung anzunehmen und dieser laufende Prozess durch den plötzlich verkündeten Abbruch gestoppt wurde. Einen Widerspruch gegen diese Darstellung gibt es nicht. Im November betont die Pressestelle der HMTMH auf Anfrage der nmz, dass die von der Präsidentin beobachteten „unversöhnlichen inhaltlichen Positionen“ keinen Einfluss auf die Abbruchsentscheidung gehabt hätten, diese sei nur in vertraulichen rechtlichen Bedenken begründet. Die Verkündungsmail des Abbruchs wird im Oktober offensichtlich anders verstanden – und weil diese Undeutlichkeit bis heute nicht ausgeräumt wurde, erhält sie Einzug in die darauf folgende hochschulöffentliche Mail-Debatte.
Die Abbruch-Befürworter*innen berufen sich nun auf eine „unlösbare Kommunikationskrise“ und das Gefühl, nicht vom Senat, auch wenn dieser noch Anfang des Jahres von der gesamten Hochschule unangefochten gewählt wurde, repräsentiert zu werden. Aus den Stellungnahmen des AStA, Studierendenparlaments, des Bereichs Schauspiel und des Personalrats spricht Unverständnis darüber, dass die Differenzen unlösbar sein sollten.
Auch fragen sie, wie Meinungsverschiedenheiten sich generell dafür qualifizierten, die Zusammenarbeit mit dem höchsten hochschuldemokratisch legitimierten Gremium zu beenden und deren, wiederum demokratisch ermittelte, Entscheidung zu annullieren. Sie fordern außerdem, die Formfehler zu heilen. In der daraufhin einberaumten Vollversammlung schildert das Präsidium seine Perspektive und deutet nun, neben den Darstellungen aus der ersten Verkündung, auch bisher nicht erwähnte Probleme der Verfahrensführung in den Monaten vor der Wahl an. Danach erneuert die Senator*innen-Gruppe ihren Widerspruch gegen den Abbruch und das Wort wird einzelnen Sprechern der Abbruchbefürworter erteilt. Neben einigen diplomatischen Beiträgen, in denen sich mit versöhnlichen Worten für den Abbruch als Schadensbegrenzung ausgesprochen und betont wird, dadurch wieder zu einer Gemeinschaft finden zu wollen, kommt es hier auch zu einzelnen konfrontierenden Redebeiträgen: Darin argumentierte der als Sprecher der künstlerischen Musikabteilung fungierende Professor, dass ein Vorwurf, man habe eine Kommunikationskrise herbeigeredet, um im Nachhinein einen Abbruch des Verfahrens zu provozieren, sich insofern erübrige, als dass die Kommunikation bereits vor der Wahl seitens des Senats gescheitert sei.
Das Schädigen „nach innen wie nach außen“ ist auch während der Vollversammlung ein viel genutztes Argument – der Streit um das Verfahren habe bislang nur Schaden verursacht, der Abbruch würde dies beenden; ein neuer Anlauf würde ermöglichen, Vertrauen wieder aufzubauen. Ein Vertreter des Personalrats äußert in der Sache schließlich sein Unverständnis – er sehe, wenn der Abbruch tatsächlich durchgeführt würde, sehr wohl klare Nutznießer: alle, die gegen die Wahl protestierten. Er fragt, wie das Präsidium sicherstellen könne, dass das vertrauensvolle Miteinander durch diesen Abbruch nicht erst recht langfristig geschädigt werde. Eine Antwort gibt es nicht. Ob der Abbruch endgültig Bestand hat, wird derzeit auf Wunsch des gesamten Senats vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur geprüft – ein Ergebnis liegt bei Redaktionsschluss noch nicht vor.1 Ahner hat mittlerweile geklagt. Dass in Findungsverfahren geklagt wird, ist keine Seltenheit. Die einzelnen Schritte, die zu dieser Klage führten, und wie in dieser Sache kommuniziert wurde, wirft aber ein besonderes Licht auf die Vorkommnisse.
- Mathis Ubben, nmz-Redakteur und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Student an der HMTM Hannover
1) Auf Anfrage teilt die Pressestelle des niedersächsische Ministeriums für Wissenschaft und Kultur am 4.12. mit, dass das Ministerium die Abbruchsentscheidung als vertretbar eingestuft habe.
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