Herrenberg-Urteil zieht Kreise
Vorspann / Teaser
Erstmals ist eine Tätigkeit im Lehrauftrag an einer deutschen Musikhochschule von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als abhängige Beschäftigung eingestuft worden.
Erstmals ist eine Tätigkeit im Lehrauftrag an einer deutschen Musikhochschule von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als abhängige Beschäftigung eingestuft worden.